Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zum Kosmetikstudio sowie Errichtung eines Anbaus und Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 69/2, Klostertstraße 1, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu den eingereichten Planunterlagen bezüglich der Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zum Kosmetikstudio sowie die Errichtung eines Anbaus und Balkons auf dem o. g. Grundstück führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Der Eigentümer stellt genügend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich gemäß § 34 BauGB demzufolge danach, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der näheren Umgebung steht. In diesem Bereich gibt es unter anderem das Kloster, eine ehem. Gastwirtschaft, einen Dachdeckerbetrieb, Landwirtschaft sowie Wohngebäude mit Garagen und Balkone sowie Scheunen. Somit fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Es ist nicht mit einem bemerkbar höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.05.2021 17:03 Uhr