Errichtung eines Sichtschutzes zur Straßenseite, Poolbau sowie einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 668/1, Rheinfeldstraße 8, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“ Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So soll der Pool außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Die Terrassenüberdachung hält die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung nicht ein. Des Weiteren weicht der geplante Sichtschutz von den Vorschriften des Bebauungsplanes für Einfriedungen ab. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Geschäftsleitender Beamter Simon Göbel merkt an, dass es im oben genannten Bebauungsgebiet einen strengen Bebauungsplan gibt. Bis jetzt wurde ein solcher Antrag vom Gemeinderat in diesem Baugebiet immer abgelehnt. Florian Kress informiert das Gremium über eine Ablehnung eines solchen Antrags unmittelbar neben diesem Grundstück vor circa zwei Jahren.

Beschluss 1

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben die notwendigen Befreiungen bezüglich den Festsetzungen für Einfriedungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 14

Datenstand vom 06.05.2021 17:03 Uhr