Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 4 am 28.04.2020 unter TOP 2.3 behandelt wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Etzberg“, Gt. Röthlein.
Der Gemeinderat beschloss, für den Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Traufhöhe von ca. 13,00 m (B-Plan: max. 8,00 m) und der Gebäudelänge 157,12 m (B-Plan: max. 100,00 m), der Unzulässigkeit von der Errichtung von auffälligen Werbeanlagen die auf Bereiche der Staatsstraße (St 2277) oder der Bundesstraße (B 286) wirken und der Versiegelung der Freiflächen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß sowie die Befestigung von Zufahrten, Stellplätzen und Wegen mit versickerungsgünstigen Materialen nicht zu erteilen. Vom Bauherrn sollte ein Geländequerschnitt sowie weitere Ansichten der geplanten Lager- und Logistikhalle vorgelegt werden, aus welchen der Höhenunterschied zu den umliegenden Gebäuden ersichtlich ist.
Der Gemeinderat hat sich bei einem Vor-Ort-Termin mit dem Bauherrn über sein geplantes Vorhaben informiert und der Bauantrag wurde nun eingereicht. Aus den Planunteralgen geht hervor, dass die Traufhöhe ca. 13 m und die Gebäudelänge 175,12 m beträgt. Die Parkplätze wurden vom nordöstlichen in den südwestlichen Bereich verlegt. Dadurch konnte die Halle verlängert werden. Des Weiteren sind nur die PKW-Stellplätze versickerungsfähig. Somit ist auch eine Befreiung von der Versiegelung der Freiflächen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß sowie die Befestigung von Zufahrten, Stellplätzen und Wegen mit versickerungsgünstigen Materialen erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Ein Antrag auf Nachbarbeteiligung wurde nicht gestellt.
Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert und die Erläuterungen des Bauherrn zum Bauantrag sowie die Begründungen zu den Befreiungen verlesen. Sodann stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Erster Bürgermeister Gehring weist darauf hin, dass die Auflagen in einem privatrechtlichen Vertrag vereinbart werden und nicht im Rahmen des Baurechts auferlegt werden können.
Elke Lanz spricht sich für die Erteilung der Genehmigung aus, vorbehaltlich die Außenfassade der Halle in einem Grauton, analog der letztgebauten Halle zu gestalten.
Detlev Reusch ist der Meinung es muss garantiert werden, dass die Photovoltaikanlage eine Mindestleistung von 750.000 kW hat. Er kritisiert, dass bei der Größe der geplanten Halle im Verhältnis nur wenig neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen sollte laut Detlev Reusch in die Bauleitplanung aufgenommen werden.
Bernd Wehner findet, der Bauherr hat in eigenem Ermessen zu entscheiden in welcher Größenordnung die Photovoltaikanlage errichtet werden soll.