Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 216/1, Oberer Herzenberg 4, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die formlose Bauvoranfrage, welche vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 6 am 26.05.2020 unter TOP 3.1 behandelt wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Herzenberg“, Gt. Hirschfeld. Der Gemeinderat hat die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Einzelgaubenbreiten von 3,50 m und 5,71 m (B-Plan: 1,50 m), der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten, die max. 1/3 der Gebäude länge betragen darf, sowie des Abstands der Gauben  zum Ortgang von 1,76 m und 2,18 m (B-Plan: 2,50 m) bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne in Aussicht gestellt.
Nun hat der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Dachgauben bei der Gemeinde eingereicht. Aus den Planunteralgen geht hervor, dass die Dachneigung des Wohnhauses 35 ° beträgt und somit eine Befreiung von der Unzulässigkeit von Dachgauben bei einer Dachneigung unter 38 ° erforderlich ist. Des Weiteren hat sich die Dachneigung der Gauben von 15 ° auf 3 ° im Vergleich zur formlosen Bauvoranfrage reduziert. Ansonsten gibt es keine Änderungen zur formlosen Bauvoranfrage. Die Nachbarunterschriften liegen nun vollständig vor.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Einzelgaubenbreite, der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten, des Abstands zum Ortgang und der Unzulässigkeit von Dachgauben bei einer Dachneigung unter 38 °erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:20 Uhr