Neubau von sechs Produktions- und Lagerhallen auf den Grundstücken, Fl. Nrn. 408 und 408/5, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für den Neubau von sechs Produktions- und Lagerhallen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 408 und 408/5, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Die Baugrundstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Industriegebiet Etzberg“, Gemeindeteil Röthlein. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenze nicht ein, da die Feuerwehrumfahrt außerhalb der Baugrenze liegt. Des Weiteren beträgt die Traufhöhe ca. 8,20 m und 11,03 m und die Gebäudelänge 199,14 m sowie die Breite 93,06 m. Der Bebauungsplan schreibt eine maximale Traufhöhe von 8,00 m sowie eine maximale Gebäudelänge von 100,00 m vor. Die Nachbarunterschrift liegt nicht vor.
Im Werk sollen sämtliche Arten von Anhängern und LKW-Aufbauten produziert und repariert werden. Im Neubau werden ca. 20 Beschäftigte in 3 Schichten arbeiten. Die Sozialräume befinden sich im Obergeschoss über den Büros der einzelnen Abschnitte.

Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert und die Bau- und Betriebsbeschreibung vorgelesen. Sodann stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Elke Lanz erkundigt sich ob ausreichende Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Lena Seifert berichtet, dass voraussichtlich acht Parkplätze geplant sind. Die genaue Anzahl der Parkplätze wird im Bauantrag angegeben, es handelt sich momentan nur um eine formlose Bauanfrage.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zum Neubau von sechs Produktions- und Lagerhallen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 408 und 408/5, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Abweichung von der Baugrenze, der Traufhöhe und der Gebäudelänge in Aussicht zu stellen.

Die Erstellung und Vorlage eines Lichtkonzeptes sowie der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Halle werden als Auflagen aufgenommen.
Es ist außerdem eine zusätzliche Naturausgleichsfläche mit einer Größenordnung von ca. 400 m² zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.09.2020 10:20 Uhr