Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Daten angezeigt aus Sitzung: 08. Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 08. Sitzung des Gemeinderates | 30.06.2020 | ö | informativ | 9 |
Sachverhalt
der 3. Bürgermeister in Höhe von 50 % des Dienstaufwands des 1. Bürgermeisters. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 fallen.
Neben der Entschädigung nach Nr. 1 wird ab dem 41. Tag im Kalenderjahr
der Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung des Ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von 1/178 des Grundgehalts des 1. Bürgermeisters pro Stunde gewährt (z.Z.38,04 €/h), soweit Tätigkeiten im Rahmen der Amtsgeschäfte übernommen wurde.Kauf des Grundstücks „Kard.-Faulhaber-Platz 5“
Der Gemeinderat Röthlein hat den Erwerb des Grundstücks „Kard.-Faulhaber-Platz 5“, Flur-Nr. 79, Gemarkung Heidenfeld (ehem. Gaststätte "Zum Goldenen Kreuz") zum Kaufpreis von 80.000 EUR beschlossen. Der Tanzcenter Heidenfeld GmbH wird ein unentgeltliches Nutzungsrecht bezüglich des Tanzcenters auf die Dauer von 2 Jahren eingeräumt, die anfallenden Betriebskosten während der Nutzungszeit gehen zu Lasten des Berechtigten. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Dieser ist am 29.06.2020 notariell beurkundet worden.