Erweiterung der Lagerhalle und des Schutzwalls, Asphaltierung des Betriebsgeländes, Errichtung eines Sedimentationsbeckens, Aufstellung eines Sozialcontainers sowie Verlegung des Abfüllplatzes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 770, 771, 772 und 773, Lage: Hohe Straße, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass für die Erweiterung einer bereits genehmigten Lagerhalle um ein zweites Hallenschiff, die Erweiterung der Schüttwand und des Schutzwalles, der Asphaltierung des Betriebsgeländes (ca. 20.000 m²), die Errichtung eines Sedimentationsbeckens, die Aufstellung eines Sozialcontainers sowie die Verlegung eines Abfüllplatzes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 770, 771, 772 und 773, Außenbereich, Lage: Hohe Straße, Gemarkung Heidenfeld, ein Bauantrag eingereicht wurde. Die für die Außenbereichsbebauung erforderliche Privilegierung nach § 35 Abs.1 Nr. 4 BauGB liegt vor. Die Nachbarunterschrift fehlt.

Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert. Die angedachte Versickerungsfläche liegt in einem Gebiet, dass nach Flächennutzungsplan als Sondergebiet, Nutzung regenerative Energien, dargestellt ist. Sodann stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Simon Stock spricht sich gegen die Asphaltierung der Fläche aus. Er kann die Begründung des Bauherren hinsichtlich des Schmutzaustrages nicht nachvollziehen. Eine Reifenwaschanlage erfüllt seiner Meinung nach den gleichen Zweck.

Detelv Reusch befürchtet, dass das PKW- und LKW-Aufkommen durch das Bauvorhaben massiv zunimmt. Des Weiterem kritisiert er die geplante Asphaltierung und die unzureichende Deklarierung der zwischengelagerten Stoffe.

Martina Braum spricht sich ebenfalls gegen die Asphaltierung aus. Außerdem ist sie gegen die Errichtung des Sedimentierungsbeckens auf dem geplanten Standort, da die Fläche im Flächennutzungsplan für Solaranlagen deklariert ist.

Die Ausgleichsfläche soll laut Schreiben des Bauherren neben dem Sedimentationsbecken entstehen. Der Vorsitzende bemängelt, dass die Ausgleichsfläche auf einer Fläche geplant ist, die sich nicht in der näheren Umgebung des Bauvorhabens befindet. Er informiert, dass der Bauherr ein Öko-Konto führt, und darin angegeben ist, wie groß die Ausgleichsflächen sein müssen.

Der 1. Bürgermeister übergibt nach Zustimmung des Gremiums dem Bauherren Jan-Felix Beuerlein das Wort, um weitere Fragen des Gremiums zu beantworten.

Dieser betont ausdrücklich, dass die Menge der zwischengelagerten Stoffe nicht zunimmt. Die entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde vom Landratsamt 2019 erteilt. Ein Großteil der Asphaltierungsfläche wurde bereits genehmigt und angebracht. Nun ist geplant, ca. die Hälfte der bereits genehmigten Menge zu asphaltieren. Die vorhandene Schotterfläche hat sich aufgrund der intensiven Nutzung der Betriebsfläche verschlechtert. Aufgrund der Staub- und Schmutzprobleme wurde bereits ein Gespräch mit der Gemeinde geführt.
Eine Reifenwaschanlage ist laut des Bauherren hier konkret nicht sinnvoll, da diese nur den größten Schmutz vom Reifen entfernt, jedoch noch eine kleine Restverschmutzung bestehen bleibt.
Des Weiteren sichert er zu, dass keine Stoffe vom KKW gelagert werden.

Kai Hümmer findet die Asphaltierung unnötig, da der Boden auf dem Grundstück aufgrund der schweren Maschinen bereits stark verdichtet ist.

Der Bürgermeister frag den Bauherren, ob es möglich sei, die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Baug rundstück vorzunehmen. Dies sieht Herr Beuerlein jedoch schwierig, da sonst eine Teilfläche begrünt werden müsste, die bisher als Lagerfläche dient.

Florian Kreß erkundigt sich, wie die Tankstelle abgesichert ist. Laut Herrn Beuerlein ist diese überdacht und hat eine Auffangfläche.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Datenstand vom 03.09.2020 10:22 Uhr