Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 972/3, Eichenweg 4, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Carports die Baugrenze, die für Garagen vorgesehene Fläche sowie der Stauraum von 5 m vor Garagen nicht eingehalten. Des Weiteren soll das Carport ein begrüntes Dach erhalten und entspricht somit nicht der vorgeschriebenen Dacheindeckung. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der für Garagen vorgesehenen Fläche, der Stellplatztiefe von 5 m vor Garagen und der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:22 Uhr