Frist Einreichung Bauvorhaben Gemeinderatssitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister teilt dem Gremium mit, dass mit Beschluss vom 27.01.2009 Baugesuche, die nicht unter die Genehmigungsfreistellung fallen, ab dem 1. Februar spätestens am Mittwoch, 9.00 Uhr vor dem am darauffolgenden Dienstag geplanten Sitzungstag bei der Verwaltung eingereicht werden müssen.

Damals wurden noch keine Beschlussvorlagen für Bauvorhaben mit den Gemeinderatssitzungseinladungen versendet. Dies hat sich jedoch geändert. Die Bearbeitungszeit für kurzfristig eingegangene Bauvorhaben ist sehr eng bemessen. Deshalb soll die Frist nach vorne verlegt werden.

Die Entscheidung fällt in die eigene Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters. Jedoch möchte der Vorsitzende trotzdem die Meinung des Gremiums einholen. So sollen Baugesuche, die nicht unter die Genehmigungsfreistellung fallen und weniger als acht Tage vor der Sitzung bei der Gemeinde eingereicht werden, grundsätzlich in der übernächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden. Hiergegen gibt es keine Einwände seitens des Gemeinderates.

Datenstand vom 03.09.2020 10:22 Uhr