weitere Entscheidungen zu den Zuschußanträgen der Vereine


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Zuschussantrag Volkstrachtenverein Röthlein

Bereits im letzten Jahr hat der Volkstrachtenverein Röthlein einen Zuschussantrag für das Anbringen einer Rampe an das Vereinsheim gestellt. Die Rampe sollte in Eigenleistung erbracht werden und die Gesamtkosten wurden mit ca. 900 EUR angesetzt. Der Gemeinderat hatte beschlossen, die Anbringung einer Rampe mit 1/3 der Kosten, max. 300 EUR, zu bezuschussen. Ein Zahlungsantrug wurde bis zum 31.12.2019 nicht gestellt.

Mit Schreiben vom 31.03.2020 teilte der Volkstrachtenverein mit, dass beim Erstellen der Rampe leider mehr umgebaut werden musste, als vorher vorgesehen war. So musste auch die alte Eingangstür ausgewechselt und Natursteinplatten neu angebracht werden. Die Gesamtkosten für das Anbringen der Rampe beläuft sich auf 2.139,67 EUR. 1/3 der Kosten wären 713,22 EUR.

Zudem wurde ein Zuschussantrag für den Austausch der Eingangstür zum Vereinsheim gestellt. Hierfür liegt ein Angebot der Fa. BayWa AG Baustoffe in Höhe von 797,78 EUR vor. Weiter kommen Eigenkosten für Verputz, Farbe und Material in Höhe von ca. 200,00 € hinzu, sodass sich die Gesamtkosten auf ca. 997,78 EUR belaufen. 1/3 der Kosten wären 332,59 EUR (max. 340 EUR).

Weiter wurde ein Zuschussantrag für die Errichtung einer Gartenhütte auf dem Vereinsgelände gestellt. Hierfür fallen Kosten für Baumaterialien, Fenster, Türen und Garagentor sowie Erdarbeiten usw. in Höhe von ca. 5.000,- EUR an. 1/3 der Kosten wären 1.666,67 EUR (max. 1.670 EUR).

Petra Jakob fragt, ob der Verein mehrere Angebote eingeholt hat. Die gesetzliche Grundlage bei Vergaben hat sich geändert. Direktvergaben sind nun bis zu 5.000,00 € möglich. Jedoch liegt es im Interesse der Vereine, den Auftrag für das günstigste und wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, wie der Vorsitzende mitteilt.


Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt dem Volkstrachtenverein Röthlein einen Zuschuss für die Anbringung einer Rampe an das Vereinsheim, für den Austausch der Eingangstür am Vereinsheim sowie für die Errichtung einer Gartenhütte in Höhe von jeweils 1/3 der Kosten, insgesamt max. 2.750 EUR.


ja
14
nein
0
Abstimmungsergebnis



Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderatsmitglied Florian Kreß ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.



Zuschussantrag TSV Röthlein

Der TSV Röthlein hat einen Zuschussantrag für Anschaffung von drei neuen Teilkreisregnern für die Beregnungsanlage für den Sportplatz gestellt. Hierfür liegt ein Angebot mit Gesamtkosten in Höhe von 1.314,97 EUR vor.
1/3 der Kosten wären 438,32 EUR (max. 450 EUR).

Der Vorsitzende teilt mit, dass der TSV Röthlein mit E-Mail vom 01.07.2020 darum gebeten hat, den bestehenden Antrag auf Zuschuss zu erweitern, da noch zwei weitere Regner am Sportplatz defekt sind. Der Gesamtbetrag für die zwei Regner beläuft sich auf 842,95 €.
1/3 der Kosten wären 280,98 € EUR (max. 300 EUR).


Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt dem TSV Röthlein einen Zuschuss für die Beschaffung von fünf neuen Teilkreisregnern für die Sportplatzbewässerung in Höhe von 1/3 der Kosten, max. 750,00 EUR.


ja
14
nein
0
Abstimmungsergebnis



Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderatsmitglied Bernd Wehner ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat bei der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.


Zuschussantrag SKK Scharfes Eck
Der 1. Sport Kegel Klub „Scharfes Eck“ Röthlein e. V. hat einen Zuschussantrag für die Modernisierung der Heizungsanlage gestellt. Diese ist für das Jahr 2020/2021 geplant. Die geschätzten Kosten für die Modernisierung belaufen sich auf ca. 10.000 EUR. 1/3 der Kosten wären 3.333,33 EUR (max. 3.400 EUR).

Weiter wurde ein Zuschussantrag für die Modernisierung der Kegelbahn-Technik gestellt. Diese ist für das Jahr 2021/2022 geplant. Die geschätzten Kosten für die Modernisierung belaufen sich auf ca. 30.000 EUR.
1/3 der Kosten wären 10.000 EUR.

Simon Stock erkundigt sich, ob es der Zuschuss für Heizungen aller Art gewährt wird und der Gemeinde mitgeteilt wurde, um welche Heizungsart es sich hierbei handelt. Die Gemeinde macht hierfür bisher keine Vorgaben, jedoch muss diese Gesetzeskonform sein. Der 1. Bürgermeister schlägt deshalb vor, dass Zuschüsse für Heizungen unter Berücksichtigung des regenerativen Aspekts gewährt werden. So sollen Erdgasheizungen nicht gefördert werden.

Petra Jakob stimmt dem zu, gibt aber zu bedenken, dass durch den Austausch von Heizungsanlagen größere Kosten anfallen werden. Somit seien höhere Zuschüsse von nöten. Der Vorsitzende schlägt deshalb vor, Vereinen 10 % Zuschuss zu erteilen, wenn diese den regenerativen Aspekt berücksichtigen. Dies soll in den Zuschussrichtlinien geregelt werden.

Detlev Reusch wünscht sich, dass dies um Solar sowohl für Wärme als auch Photovoltaikanlage erweitert wird. Der 1. Bürgermeister sieht dies kritisch, da dies der eigenwirtschaftlichen Nutzung dient.  


Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt dem 1. Sport Kegel Klub „Scharfes Eck“ Röthlein einen Zuschuss für die Modernisierung der Heizungsanlage in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 3.400 EUR zu gewähren. Sollte ein regeneratives Vorhaben vorgelegt werden, werden zusätzlich 10 % Zuschuss gewährt. Weiter wird für die Modernisierung der Kegelbahn-Technik ein Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, max. 10.000 EUR für das Jahr 2021 in Aussicht gestellt.


ja
13
nein
1
Abstimmungsergebnis



Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderatsmitglied Oliver Schmitt war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.


Zuschussantrag DJK Hirschfeld

Die DJK Hirschfeld hat einen Zuschussantrag für eine elektronische Schließanlage mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.500,00 EUR.
1/3 der Kosten wären 833,33 EUR (max. 850 EUR).

Zudem wurde ein Zuschussantrag für die Sanierung der Umkleide mit Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 EUR gestellt.
1/3 der Kosten wären 500,00 EUR (max. 500 EUR).

Außerdem wurde ein Zuschussantrag für die Erneuerung der Saaltechnik (Licht/Ton) mit Kosten in Höhe von 1.200,00 EUR gestellt.
1/3 der Kosten wären 400,00 EUR (max. 400 EUR).

Weiter wurde ein Zuschussantrag für die Teilerneuerung der Bestuhlung mit Kosten in Höhe von 1.500,00 EUR gestellt.
1/3 der Kosten wären 500,00 EUR (max. 500 EUR).

Zudem wurde ein Zuschussantrag für den Kauf einer Spülmaschine in Höhe von 3.500,00 EUR gestellt.
1/3 der Kosten wären 1.166,67 EUR (max. 1.200 EUR).

Die Gesamtkosten aller beantragten Maßnahmen beläuft sich auf 10.200 EUR. 1/3 der Kosten wären 3.400 EUR. Ohne Spülmaschine: 6.700 EUR, 1/3 = 2.233,33 EUR (max. 2.250 EUR)

Petra Jakob weist darauf hin, dass der Gemeinderat bereits Gerätschaften für Küchen bezuschusst hat. Der 2. Bürgermeister informiert, dass Zuschüsse für Spülmaschinen jedoch noch nicht gewährt werden. Hierfür müsste ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, welcher in die Zuschussrichtlinien aufgenommen werden soll.


Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt der DJK Hirschfeld einen Zuschuss für eine elektronische Schließanlage, für die Sanierung der Umkleide, für die Erneuerung der Saaltechnik (Licht/Ton) sowie für die Teilerneuerung der Bestuhlung in Höhe von jeweils 1/3 der Kosten, insgesamt max. 2.250 EUR.


ja
13
nein
0
Abstimmungsergebnis



Abstimmungsbemerkung:
Der 1. Bürgermeister Peter Gehring ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat bei der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.Gemeinderatsmitglied Doris Gill war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.


Zuschussantrag Gartenbau- und Verschönerungsverein Hirschfeld

Der Gartenbau- und Verschönerungsverein Hirschfeld hat einen Zuschussantrag für die Beschaffung von verschiedenen Akkugeräten gestellt. So sollen eine Heckenschere, ein Rasentrimmer, ein Ladegerät und ein Akku mit Gesamtkosten in Höhe von 1.328,00 EUR angeschafft werden.
1/3 der Kosten wären 442,67 EUR (max. 450 EUR).

Der Bürgermeister möchte Zuschuss für den Eigenverleih weiterhin ausschließen.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,  den Antrag des Gartenbau- und Verschönerungsverein Hirschfeld auf Zuschuss für die Anschaffung von verschiedenen Akkugeräten (Heckenschere, Rasentrimmer, Ladegerät und Akku) in Höhe von 1/3 der Kosten, max. 450 EUR abzulehnen.


ja
14
nein
1
Abstimmungsergebnis



Jugendförderung in der Gemeinde Röthlein

Mit Schreiben vom 09.11.2019 wurde vom 1. Vorsitzenden der DJK Hirschfeld, Peter Gehring, angeregt, die Altersgrenze für die Jugendförderung der kommenden Jahre auf 26 Jahre zu verschieben, da sich viele Jugendliche über 18 in Ausbildung und Studium befinden und daher diese Altersgrenze allgemein in der Jugendarbeit verwendet wird, was sich aus § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ableiten lässt.

In der Sitzung am 17.12.2019 befasste sich der Gemeinderat im Rahmen der Annahme der im Jahr 2019 eingegangenen Spenden mit dem Vorschlag von Peter Gehring. Dieser informierte darüber, dass die Fördergrenze des Kreisjugendringes bei 26 Jahren liegt und es für Schüler und Auszubildende eine Beitragsermäßigung gibt. Er gab zu bedenken, dass die 18 bis 20jährigen noch nicht so viel verdienen. Der 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann wies darauf hin, dass dies nachzuweisen ein viel zu hoher Aufwand sei und wenn, dann müsste dies einheitlich ohne Nachweis erfolgen.

Elke Lanz wies darauf hin, dass der TSV den Altersspruch berücksichtigt und hierfür auch keinen Nachweis verlangt.

Der Gemeinderat war sich einig, dass diese Thematik vom Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert und beschlossen werden soll.

Aktuell erhalten die Vereine eine Jugendförderung für geleistete Jugendarbeit in Höhe von 5,00 EUR je Vereinsmitglied bis zum 18. Lebensjahr. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ist im Sinne des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ein junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist.

Der Beschluss soll erst gefasst werden, wenn die Zuschussrichtlinien erlassen worden sind.


Antrag TSV Röthlein auf Übernahme der Stromkosten für den Jugendtreff im ehemaligen Tennisheim des TSV

Mit Schreiben vom 10.01.2020 teilt der TSV Röthlein mit, dass dieser der Jugend das ehemalige Tennisheim des TSV als Bleibe für den Winter zur Verfügung gestellt hat. An die Jugendlichen wurden konkrete Auflagen erteilt, an die diese sich strikt halten müssen. Die Fa. Gollnick hat das Tennisheim wieder ordnungsgemäß an den Strom angeschlossen. Laut Berechnung dürfte sich der Stromverbrauch monatlich auf einen Betrag zwischen 100,- und 150,- EUR belaufen. Der TSV Röthlein fragt an, ob die Gemeinde diese Kosten übernehmen würde. Hier könnte für das exakte Ablesen des Stromverbrauchs ein Stromzähler eingebaut werden.

Dies wird der 1. Bürgermeister mit dem TSV Röthlein abklären. Bernd Wehner teilt mit, dass noch ein Stromzähler eingebaut wird.


Öffentliche Hotspots in der Gemeinde Röthlein – Finanzielle Beteiligung

In der Gemeinderatssitzung am 26.11.2019 war sich der Gemeinderat einig, dass DSL-Anschlüsse in den Vereinsheimen sowie gemeindlichen und kirchlichen Gebäuden über einheitliche passwortfreie Gastzugangsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit geschaffen werden sollte. Dafür ist es notwendig, sich in den bereits installierten Router einzuloggen und kostenfrei einen Gastzugang mit Passwort anzulegen. Dieses Passwort mit den vergebenen Netzwerknamen ist dann für die Mitglieder, Gäste und Kunden nutzbar und sichtbar in den Räumen auszuhängen. Im Gegenzug könnte sich die Gemeinde an den Kosten beteiligen.

Mit Schreiben vom 18.12.2019 wurden die in Betracht kommenden Vereine, die Katholische Kirchenstiftung bezüglich der beiden Pfarrheime in Röthlein und Heidenfeld und das Hausarztzentrum in Röthlein darüber informiert, dass die Gemeinde Röthlein öffentliche Hotspots einrichten möchte und im Gegenzug bereit wäre, diese mit einem jährlichen Betrag zu unterstützen.

Insgesamt vier Vereine haben ihr Interesse bekundet. Dies sind der TSV Röthlein, der Volkstrachtenverein Röthlein, der FC Bayern München Fanclub und der Sportkegelklub SKK Scharfes Eck. Wobei dieser bereits einen Gastzugang eingerichtet hat.

Daher gilt es nun zu entscheiden, ob die Gemeinde kostenfreie Gastzugänge für die Mitglieder, Gäste und Bürgerinnen und Bürger schaffen möchte und wenn ja, mit welchem Betrag sich die Gemeinde an den Kosten beteiligen wird.

1. Bürgermeister Peter Gehring schlägt vor, den Vereinen für die Bereitstellung und Nutzung der DSL-Anschlüsse für die Öffentlichkeit über einen kostenfreien Gastzugang einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR zu gewähren. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist eine passwortfreie Nutzung sowie die Aufrechterhaltung des Betriebes von mindestens 2 Jahren.

Dies wird zur Aussprache und Entscheidung gestellt.


Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Vereinen für die Bereitstellung und Nutzung der DSL-Anschlüsse für die Öffentlichkeit über einen kostenfreien Gastzugang einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR zu gewähren. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist eine passwortfreie Nutzung sowie die Aufrechterhaltung des Betriebes von mindestens 2 Jahren.


Abstimmungsergebnis:        Ja        : 15        
                               Nein        : 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:22 Uhr