Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit zwei Garagen und sieben Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, Gemarkung Heidenfeld - formlose Bauvoranfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit zwei Garagen und sieben Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, Gemarkung Heidenfeld, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Baumgärtlein“, Gt. Heidenfeld, zu erteilen. Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Antragstellers vom 07.07.2020.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das Bauvorhaben hält die Baugrenze, die Zahl der Vollgeschosse I + D, nach Planunterlagen II + D, die GFZ 0,5, laut Planunterlagen 0,63, sowie die für Garagen vorgesehene Fläche nicht ein. Hierfür bittet der Bauherr vorab um Mitteilung, ob der Gemeinderat die erforderlichen Befreiungen in Aussicht stellen würde.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Den Gemeinderatsmitgliedern ist dabei vermehrt wichtig, dass auf die umliegenden Nachbarhäuser Rücksicht genommen wird. Da noch keine Dachform feststeht, sollte diejenige ausgewählt werden, welche sich am besten in die Umgebung einfügt und die die meisten Wohneinheiten begünstigt.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit zwei Garagen und sieben Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, in Verbindung mit Hs. Nr. 10, Gemarkung Heidenfeld, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne mit Nachbarunterschriften die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Abweichung von der Baugrenze, der Anzahl der Vollgeschosse, der Geschossflächenzahl und der für Garagen vorgesehenen Fläche in Aussicht zu stellen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen / Garagen muss über die Schubertstraße erfolgen. Die Gebäudehöhe des Wohnhauses darf max. 9,50 m betragen.

Da mehr als drei Wohnungen errichtet werden, ist auf dem Baugrundstück ein Kinderspielplatz nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:23 Uhr