Errichtung von zwei Wintergärten an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/4, Tannenweg 8 und 8a, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung von zwei Wintergärten auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/4, Tannenweg 8 und 8a, Gemarkung Röthlein ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der Geschossflächenzahl, der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung und der Fassade erforderlich. Die Geschossflächenzahl beträgt 0,56, laut Bebauungsplan ist diese mit 0,4 vorgeschrieben. Die beiden Wintergärten sollen in gleicher Art mit einem Pultdach, Dachneigung von 5° sowie der Dacheindeckung und Fassade aus Glas errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit der Dachneigung 53° +/- 3°, das Dacheindeckungsmaterial rotbraunes oder engobiertes Eindeckungsmaterial sowie die Fassade mit gedeckt farbigem Putz-, Mauerwerk- oder Verkleidungsfarben vor. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Geschossflächenzahl, der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung sowie der Fassade erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:23 Uhr