Kindergärten - Übernahme Elternbeiträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende kommt auf den Antrag der Gemeinderätin Martina Braum zu sprechen, welcher dem Gemeinderat bereits in der letzten Sitzung am 14.07.2020 bekannt gegeben wurde. Der Gemeinderat hatte beschlossen, den Antrag zurückzustellen, bis die Gemeinde ein Gespräch mit den drei Kindergärten geführt hat.

Am 15.07.2020 fand nun ein Gespräch mit den Kindergartenleitungen sowie den jeweiligen Trägern der drei Kindergärten in der Großgemeinde Röthlein bezüglich des Beitragsersatzes von Elternbeiträgen statt. Aufgrund des vom Freistaat Bayern ausgesprochenen Betretungsverbotes von Kindertageseinrichtungen wegen der Corona-Pandemie, entlastet dieser Eltern und Träger in den Monaten April, Mai und Juni bei den Elternbeiträgen. Für Kinder, die zur Inanspruchnahme der Notbetreuung berechtigt waren, hiervon jedoch während eines ganzen Kalendermonats keinen Gebrauch gemacht haben, wird der Beitragsersatz gewährt. Der Elternbeitrag umfasst alle Kosten, die die Eltern für die Betreuung des Kindes an die Träger leisten müssen, unabhängig davon, ob sie als Elternbeitrag oder anders bezeichnet werden. Davon umfasst sind insbesondere auch die Aufwendungen für das Mittagessen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffenen Kinder im jeweiligen Monat tatsächlich an keinem Tag betreut wurden. Wenn ein Kind betreut wurde, leistet der Freistaat für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat keinen Beitragsersatz. Auf den Umfang der in Anspruch genommenen Betreuung in dem jeweiligen Monat kommt es dabei nicht an. Wurde also ein Kind in einem Kalendermonat betreut, wenn auch nur auch nur an einem Tag, so ist der jeweilige Beitrag von den Eltern zu leisten.

Um hier den betroffenen Eltern in der Großgemeinde entgegenzukommen, hat man sich mit den Leiterinnen als auch mit den Trägern der drei Kindergärten darauf geeinigt, dass die Gemeinde für die Monate April und Mai den Beitragsersatz für die Kinder, die in diesen beiden Kalendermonaten betreut wurden, übernimmt.

Für Röthlein wären dies 3.495 EUR, für Heidenfeld 2.691 EUR und für Hirschfeld 1.006   EUR.  Somit ergibt sich für die Erstattung der Elternbeiträge für die Monate April und Mai für alle drei Kindergärten ein Gesamtbetrag in Höhe von 7.192 EUR.
 
Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, die Elternbeiträge für die Monate April und Mai, welche nicht vom Freistaat Bayern getragen werden, an den St. Josefsverein Röthlein in Höhe von 3.495  EUR, an den St. Johannisverein Heidenfeld in Höhe von 2.691 EUR und an den St. Johannisverein Hirschfeld in Höhe von 1.006 EUR zu erstatten.
Die Verwaltung soll einen Infobrief erstellen, mit welchem die Eltern hierüber informiert werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.09.2020 10:23 Uhr