Errichtung eines einachsigen Photovoltaik Tracking Systems auf dem Grundstück Fl. Nr. 672/8, Rheinfeldstraße 19, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Gemeinderates, 20.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“ Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat eine Befreiung erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das einachsige Photovoltaik Tracking System soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Elke Lanz erkundigt sich, ob das Grundstück eingefriedet ist und das Vorhaben von der Straße aus sichtbar ist. Laut Oliver Schmitt ist das Grundstück nicht eingefriedet.
Oliver Schmitt vertritt die Meinung, dass eine solche Freiflächen-PV-Anlage nicht in ein Wohngebiet passt und zum Beispiel auf einem dafür vorgesehenen Feld errichtet werden sollte. Dem schließen sich auch einige andere Ratsmitglieder an.
Des Weiteren wurde ein solches Vorhaben noch nicht im Gemeindegebiet errichtet.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7
Datenstand vom 06.05.2021 17:04 Uhr