Antrag auf Baugenehmigung zur Angleichung der Dachneigung eines bestehenden Wohnhauses in der Gartenstr. 4, Heidenfeld, Flur-Nr. 574/16


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 25.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen bezüglich der Angleichung der Dachneigung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/16, Gemarkung Heidenfeld, führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Der straßenseitige Gebäudeteil am Bestand wird durch das Erhöhen der Traufen und Ändern der Dachneigung auf 29 Grad angeglichen.

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich gemäß § 34 BauGB demzufolge danach, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der näheren Umgebung steht. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohngebäude, Garagen und Scheunen. Somit fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Martin Weth ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 06.05.2021 16:58 Uhr