Antrag Ziele Umweltausschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss 06.10.2020 ö 5

Sachverhalt

GENERELLE GRUNDLAGEN/ ZIELE DES UMWELT- UND KLIMAAUSSCUSSES

Da der erst 2020 gegründete Umwelt- und Klimaausschuss die primären Ziele noch nicht schriftlich fixiert hat soll dies fixiert werden. Aus meiner Sicht enthält ist die bayrischen Verfassung im Artikel 141 entsprechende Leitlinien.

(Art. 141 der Verfassung des Freistaats Bayern)
(1) Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten,
  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,
  • den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen,
  • die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.

Detlev Reusch stellt seinen Antrag in der Anlage vor und gibt Auskünfte zu Fragen. Es wird darüber diskutiert, ob ein Ziel nötig ist und ob ein Artikel der Verfassung ein Ziel sein kann, da die Gemeinde diesem sowieso verpflichtet ist, gleichwohl mit den anderen Artikeln der Verfassung, welche in der Anwendung oft einer Abwägung bedürfen.

Beschluss

Das Gremium beschließt: 
Der Umwelt- und Klimaausschuss verpflichtet sich unter anderem die Ziele des Artikels 141 der Verfassung des Freistaates Bayern zu unterstützen und sich im Rahmen der Möglichkeiten einer Gemeinde aktiv dafür einzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

Datenstand vom 05.10.2021 15:14 Uhr