Änderung §27 Abs. 2 der Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 29.09.2020 entschieden, den Antrag von Simon Stock über eine Änderung der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung zu nehmen. Entsprechend dem Antrag soll die Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung verlesen werden, statt diese auszuteilen. Ein entsprechender Vorschlag wurde durch die Verwaltung ausgearbeitet.

Aktuelle Fassung:
(2) 1Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung liegt während der Dauer der Sitzung zur Einsicht für die Gemeinderatsmitglieder auf. 2Wenn bis zum Schluss der Sitzung keine Einwendungen erhoben werden, so gilt die Niederschrift als vom Gemeinderat gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Ergänzend wurde lt. gemeinsamer Absprache die jeweiligen Beschlüsse als Zusammenfassung verlesen.

Beschluss

§27 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält ab 01.01.2021 folgende neue Fassung

(2) 1Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung wird in der nichtöffentlichen Sitzung verlesen. 2Wenn keine Einwendungen erhoben werden, so gilt die Niederschrift als vom Gemeinderat gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Datenstand vom 06.05.2021 17:06 Uhr