Einbau von Dachgauben in das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1260/8, Raiffeisenweg 16, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für den Einbau von Dachgauben in das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1260/8, Raiffeisenweg 16, Gemarkung Röthlein, ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden inwieweit der Gemeinderat bereit ist die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein, zu erteilen. Der Antrag auf Vorbescheid wurde geprüft. Das Bauvorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Vollgeschosszahl sowie von den Festsetzungen für Dachgauben notwendig. Der Bebauungsplan schreibt ein Vollgeschoss vor. Durch die Errichtung der Gauben würde ein zweites Vollgeschoss entstehen. Des Weiteren wird die max. Einzelgaubenbreite von 1,50 m und die Gesamtsummen der zulässigen Einzelgaubenbreiten, die max. 1/3 der Gebäudelänge betragen darf, überschritten. Die Gauben sind ca. 6,66 m, 3,75 m und 3,80 m lang. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die eingereichten Planunterlagen werden erläutert und das Schreiben der Bauherren verlesen.

Der Vorsitzende erwähnt, dass im gleichen Bebauungsplangebiet für die Errichtung eines Neubaus die Nichteinhaltung der Vollgeschosse, ebenfalls mit zwei Vollgeschossen, abgelehnt wurde. Da es sich beim vorliegenden Vorhaben um ein bestehendes Haus handelt sind die beiden Vorhaben nicht gleichzusetzen. Der Bauherr kann auf Grund des bestehenden Gebäudes keine andere Planung vorlegen. Eine Erklärung des Bauherrn wird vorgelesen. Die Verwaltung schlägt vor dem Antrag zuzustimmen. Auf Nachfrage von Elke Lanz und Armin Götz teilt der 1. Bürgermeister mit, dass sich die baulichen Veränderungen nicht auf die Höhe des bestehenden Hauses auswirken.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen und die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Vollgeschosszahl, der Einzelgaubenbreite und der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 17:06 Uhr