Neubau von Lager-/ Logistikhallen mit Büroflächen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 412/2, 412/3 und 412/11, Am Etzberg 5, Gemarkung Röthlein - Tektur


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Bauantrag für den Neubau von Lager-/ Logistikhallen mit Büroflächen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 412/2, 412/3 und 412/11, Am Etzberg 5, Gemarkung Röthlein, vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 8 am 30.06.2020 unter TOP 6.1 behandelt wurde. Die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Traufhöhe, der Gebäudelänge sowie der minimalen Flächenversiegelung u. der Verwendung von versickerungsfähiger Materialien vom Bebauungsplan „Industriegebiet Etzberg “, Gt. Röthlein, wurden erteilt.

Durch das Landratsamt Schweinfurt wurde am 26.10.2020 die Baugenehmigung erteilt. Für das Bauvorhaben wurde vom Bauherrn nun ein Änderungsantrag aufgrund der folgenden Änderungen eingereicht.

  • Die Brandwand wird von der Achse 20 nach Nordosten zur Achse 19 verlegt und dadurch verkleinert sich die Gesamtfläche der Mezzanine im OG.
  • Das Zwischengeschoß entfällt.
  • Die Treppe zum OG wird in Halle 2 als Stahltreppe, ohne Umhausung, ausgeführt.
  • Die Sozial und Büroräume im OG und EG wurden neu eingeteilt.
  • Die ebenerdigen Tore und die Türe im Bereich der Rampe wurden neu angeordnet.
  • Der Technikbereich auf der Nordostseite des Gebäudes ist neu strukturiert.
  • Die Raucherkabine wurde an die südwestliche Ecke des Gebäudes verlegt.
  • Alle anderen bereits genehmigten Baumaßnahmen besonders die Maßnahmen zur besseren Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens bleiben bestehen.

Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und der Vorsitzende stellt die eingereichte Tektur mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, zur Aussprache und Entscheidung.

Auf Nachfrage von Jürgen Lorenz bestätigt der 1. Bürgermeister, dass ich äußerlich an der Halle nichts verändert. Es haben sich nur im Innenbereich Änderungen ergeben, die nicht zu beanstanden sind.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zur vorliegenden Tektur das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 17:06 Uhr