Eingangs und Bewertungskriterien VGV Verfahrens Sanierung und Anbau der Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2020 ö 7

Sachverhalt

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wird der Gemeinderat gebeten, über die Einberufung und Zusammensetzung einer Bewertungskommission zur Bewertung der Architekturbüros in der 1. Stufe des VgV-Verfahrens zu beraten und zu entscheiden und die Kriterien der 1. und 2. Stufe festzulegen. Für die 2. Stufe wird die Bewertungskommission separat festgelegt.

Martina Braum erkundigt sich warum in den Bewertungskriterien der Name der Firma erwähnt wird. Detlev Reusch erklärt, dass damit mögliche Subunternehmer enttarnt werden sollen. Er fragt ob sich mit der Bewertungskommission die Gesamtkosten des Projekts erhöhen. Der Vorsitzende verneinte das und erläutert das sich die Kosten eher verringert haben, da ursprünglich 7,4 Mio. dafür angesetzt waren. 

Beschluss

Die vorgeschlagene Wertungsmatrix des begleitenden Büros für die 1. Stufe und 2. Stufe des VgV-Verfahrens wird gebilligt. Die Bewertungskommission für die 1. Stufe des VgV-Verfahrens besteht aus dem geschäftsführenden Bürgermeister, dem Geschäftsleiter sowie dem Bautechniker. Das begleitende Büro wird beraten und eine Vertretung der Grundschule zur Sitzung der Kommission geladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Elke Lanz war bei der Abstimmung nicht im Raum.

Datenstand vom 06.05.2021 17:06 Uhr