Vollzug der Wassergesetze; Kernkraftwerk Grafenrheinfeld - Entscheidung des Landratsamtes Schweinfurt zum Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Das Landratsamt Schweinfurt hat die Gemeinde mit Schreiben vom 21.12.2020 davon informiert, dass dem Antragsteller PreussenElektra GmbH eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld erteilt wurde. Der Antrag dient der Versorgung des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld mit Wasser aus dem Main zu Kühlzwecken und als Brauchwasser, aus zwei Grundwasserbrunnen für die Brauchwasserversorgung sowie für die Einleitung von Kühl- und Abwasser in den Main.  
Der Gemeinderat hatte sich mit der Thematik in der Sitzung am 26.11.2019 beschäftigt.
Mit Schreiben vom 28.11.2019 hatte der 1. Bürgermeister eine Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt abgegeben. Dabei wurde deutlich gemacht, dass die Gemeinde Bedenken auf Grund der sinkenden Grundwasserspiegel hat. Es solle geprüft werden, pn die beantragte Wassermenge notwendig ist und ob nicht durch Fremdwasserbezug die Wassermenge weiter reduziert werden könnte.

Das Landratsamt erwidert darauf:
Die beantragte Grundwasserentnahme ist bereits deutlich geringer als der bisher genehmigte Benutzungsumfang. Auch die tatsächliche Wasserentnahme hat sich seit Abschaltung der Anlage bereits reduziert. Dennoch ist eine gewisse Versorgungssicherheit für den geplanten Rückbau notwendig. Wie aus den Daten zu den Pegelständen hervorgeht, ist es in den letzten Jahren (bei höheren Entnahmemengen) zu keiner signifikanten Absenkung des Grundwasserspiegels gekommen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass auch zukünftig keine negativen Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel zu erwarten sind. Ferner wird durch Auflagen und Kontrollmessungen sichergestellt, dass nicht mehr als die erlaubten Mengen entnommen werden. Ein Zukauf des Brauchwassers würde gesamtökologisch keine Verbesserung erbringen. Der Verbrauch wird bereits auf das notwendige Maß reduziert, eine weiter Reduzierung erscheint nur eingeschränkt möglich. Bei Zukauf des Brauchwassers müsste dies also an anderer Stelle entnommen werden und zusätzlich noch über größere Strecken an den Standort transportiert werden.

Der Gemeinderat nimmt die Entscheidung des Landratsamtes informatorisch zur Kenntnis.  

Simon Stock fragt nach, ob da nicht bereits schon mal zugestimmt wurde. Der Vorsitzende führt aus, dass auf Grund der Gemeinderatssitzung am 26.11.2019  von der Gemeinde eine Stellungnahme abgegeben wurde und diese, wie oben aufgeführt, beantwortet wurde. Harald Fuchsberger fragt nach um welche Wassermassen es da geht. Der Vorsitzende nennt hierzu einige Zahlen. Detlev Reusch merkt hierzu an, dass damit 20.000 Haushalte versorgt werden könnten. Der Vorsitzende schließt die Diskussion, da die Gemeinde nur darüber informiert wurde und kein Einspruchsrecht hat.  

Datenstand vom 06.05.2021 17:08 Uhr