Wie bereits im Gemeinderat informiert sind im Baugebiet „An der Sulz“ in Heidenfeld Bauplätze vor dem Verkauf an die Gemeinde zurückgegeben worden, bzw. nicht ausgewählt worden.
Nun muss über den Verkauf der 6 verbleibenden Grundstücke entschieden werden.
Es wird vorgeschlagen die die Innengrundstücke nach dem bisherigen und die Außengrundstücke nach einem Bieterverfahren zu vergeben, so hätten auch auswärtige die Chance ein Baugrundstück zu bekommen, was das Verfahren rechtssicherer macht.
Herr Hetterich möchte wissen, ob zwischenzeitlich Anfragen für die 6 übrigen Baugebiete eingegangen sind. Der 1. Bürgermeister antwortet, dass seit der Veröffentlichung im Amtsboten vergangene Woche mehrere Anfragen eingegangen sind.
Herr Hetterich teilt den Anwesenden mit, dass bei Ihm eine Anfrage eingegangen ist, ob die Möglichkeit besteht, dass Grundstückseigentümer aus diesem Baugebiet das eigene Baugebiet gegen eines der 2 übrigen, äußeren Bauplätze (Bauplatznummern 8 und 14) tauschen könnten. Diese bevorzugende Tauschaktion würde Eigentümern, welche im Losvergabeverfahren nicht den gewünschten Bauplatz bekommen haben, eine entgegenkommende Möglichkeit bieten, auf ein anderes Grundstück auszuweichen. Herr Gehring antwortet darauf, dass die bisherigen Eigentümer, wie alle anderen an einer Versteigerung der Außengrundstücke teilnehmen könnten und sollten sie den Zuschlag bekommen, könnte das bisherige Grundstück zurückgegeben werden. Diese würden dann im „Windhundverfahren“, zusammen mit den übrig gebliebenen 4 Innengrundstücken, vergeben werden. Er merkt weiter an, dass eine solche Bevorzugung unfair gegenüber den Bauherren wäre, welche auch nicht das gewünschte Grundstück über das Losverfahren bekommen hätten, aber mit dem Bau schon begonnen haben. Dieser Auffassung sind auch weitere Ratsmitglieder.
Auf Nachfrage von Herrn Stock, ob ein solches Tauschverfahren zu einem zu beachtenden Mehraufwand der Verwaltung führen würde, antwortete Herr Gehring, dass dieser Aufwand akzeptabel wäre.
Frau Braum stellt daraufhin fest, dass die äußeren Baugebiete die lukrativsten sind und dass auch sie der Meinung ist, dass die bestehenden Bauherren gerne an der Versteigerung teilnehmen können und eine Rückgabe in Ordnung wäre, eine bevorzugte Tauschaktion zu dem angesprochenen Unmut anderer Bauherren führen könnte.
Der 1. Bürgermeister führt daraufhin noch einmal aus, dass das Bieterverfahren für die beiden außenliegenden Bauplätze durch Blindgebote vergeben werden soll, da eine Präsenzveranstaltung nicht Pandemiekonform wäre.
Anschließend stellt Herr Gehring den ursprünglichen Antrag 1. sowie bei Ablehnung dieses Antrags, den Antrag 2. von Herrn Hetterich zur Abstimmung vor.
- Der Gemeinderat beschließt das bisherige Windhundverfahren ab dem 12.04.2021 unter gleichbleibenden Bedingungen unbefristet fortzuführen. Ausgenommen werden die Bauplätze An der Sulz 8 und an der Sulz 14. Diese werden an den Meistbietenden verkauft. Das Mindestgebot liegt bei 145 €, auch hier gilt das Baugebot innerhalb von 3 Jahren und der Erstbezug durch den Eigentümer. Sollte es so nicht zum Verkauf kommen gilt auch für diese Bauplätze das Windhundverfahren.
Alle Schritte werden über den Amtsboten und das Internet bekannt gemacht.
- Der Gemeinderat beschließt, dass der Beschlussvorschlag 1 dahingehend erweitert wird, dass bestehenden Grundstücksbesitzern des Baugebiets „An der Sulz“, vor dem Bieterverfahren eine bevorzugte Tauschmöglichkeit auf die Bauplätze 8 und 14 eingeräumt wird.