Sportplatzstraße: Beschlussfassung Gestaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bauausschusses, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2. Sitzung des Bauausschusses 11.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Unter TOP 4 der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 09.03.2021 wurde folgender Beschluss gefasst: Nach der Renovierung der Sportplatzstraße ist weiterhin eine beidseitige Befahrung der Straße möglich. Zusätzlich zu der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich und der beschilderten Maximalgeschwindigkeit werden auf der ganzen Strecke Hindernisse in Form von Pflanzenkübeln aufgestellt, damit eine erhöhte Fahrgeschwindigkeit von Autofahrern verhindert wird. 

Bei der Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Schweinfurt am 19.04.2021 hat der Vorsitzende dieses Anliegen vorgetragen. Die Polizei sieht keinen Handlungsbedarf für die gesamte Sportplatzstraße einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, da sich „zu wenige Fußgänger“ auf der Straße befinden. Die Polizei schlug vor, nur den Bereich ab Höhe des FCB Fanclubs bis zur Einfahrt der Sportanlage als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. 

Der Bautechniker, Herr Schander, hat die mögliche Umgestaltung der Sportplatzstraße in einem Konzept (Anlage 1) dargestellt und teilt dieses an die Bauausschussmitglieder aus. Anschließend wird es vom 1. Bürgermeister und von Herrn Schander vorgestellt.

Der Weg vom Tor am Friedhof bis zum Stich auf die Friedhofstraße soll asphaltiert werden. Aufgrund einer Vereinbarung muss auch der Grundstückseigentümer der Fl. Nr. 7/4, Gemarkung Röthlein, für einen Teilabschnitt der Straße die Erschließungskosten tragen. Durch die Asphaltierung können auch die Bestatter besser mit dem Auto an den Friedhofseingang fahren. Die Risse im Gehsteig werden in diesem Bereich aufgefüllt. Der vorhandene Grünstreifen bleibt bestehen.

Ein kleines Stück weiter vorne, im Bereich des Gehweges, der von der Hauptstraße kommend von der Friedhofsstraße in die Sportplatzstraße mündet, macht das Gremium den zweiten Stopp. Der Gehweg soll in diesem Bereich verbreitert werden. In diesem Zug muss das Schild minimal versetzt werden. Möglicherweise wird auch das kleine dort befindliche Mauerstück entfernt. Die Parkfläche auf Höhe des Grundstücks Fl. Nr. 111, Gemarkung Röthlein, soll geschlossen werden.

Im Zuge der Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs muss die Einfahrt zum Grundstück Fl. Nr. 109, Gemarkung Röthlein, verlegt werden, um eine Verkehrsinsel in Höhe der Grundschule zu schaffen. Dies ist durch die Zusammenlegung der Einfahrt mehrere Grundstücke möglich, die dem selben Eigentümer gehören.

Harald Fuchsberger erkundigt sich, ob die Inseln ortsfest sind und, mit was diese befüllt werden. Diese werden laut Vorsitzenden mit einem Pflanzkasten besetzt. Eine Befestigung ist aktuell nicht geplant, soll aber überdacht werden. Umfasst werden diese von einem Rundbogen. Er weist darauf hin, dass es sich nur um Verbesserungsmaßnahmen an der bestehenden Straße handelt. Martin Weth gibt zu bedenken, dass der Bremseffekt nur bei Begegnungsverkehr erzielt wird. 

Des Weiteren wird die im Boden eingelassene Betonplatte auf Höhe des Grundstücks Fl. Nr. 100, Gemarkung Röthlein, entfernt und diese Stelle dann asphaltiert.

Andreas Hetterich möchte wissen, warum kein Pfad entlang der Straße für Fußgänger errichtet wird. Dies würde jedoch laut 1. Bürgermeister einen verkehrsberuhigten Bereich ausschließen. Der verkehrsberuhigte Bereich soll in Höhe des Grundstücks Fl. Nr. 103, Gemarkung Röthlein, bis zum Grundstück Fl. Nr. 95, Gemarkung Röthlein, entstehen.

Die Brücke auf Höhe des Festplatzes könnte später eventuell entfernt werden. 

Auf Höhe des Grundstücks Fl. Nr. 95, Gemarkung Röthlein, soll der Grünstreifen verbreitert werden und ein Blumenkasten aufgestellt werden. Die Ein- und Ausfahrt wird jedoch weiterhin für den Weg zur Gaststätte und den Grundstückseigentümer Fl. Nr. 95, Gemarkung Röthlein, gewährleistet. Ebenfalls sind Grünstreifen bzw. Verkehrsinseln im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 111/111/1/109 (nur Grünstreifen), 107, 115/103/100, 103/100 sowie 100/97, Gemarkung Röthlein, geplant. 

Igor Schander macht darauf aufmerksam, dass nur teilweise Steine entlang der Straße platziert werden können, da sonst laut Empfehlung der Polizei eine unzulässige Eingrenzung des Autoverkehrs entsteht. Der Bauhofleiter, Roland Geis, teilt mit, dass die Hindernisse mit 50 cm Entfernung vom Fahrbahnrad platziert werden. Nach Information des Vorsitzenden müssen weitere Parkplätze geschaffen werden, wenn ein verkehrsberuhigter Bereich entsteht. Er weist auf die Alternativmöglichkeit hin, dass die Gemeinde hier nicht handelt und die Straße für ca. 20.000 € asphaltiert.

Roland Geis geht auf die Buchen entlang eines großen Bereiches in der Sportplatzstraße ein. Diese müssen aus Sicherheitsgründen auf ca. 2 m – 2,50 m gestutzt werden, da diese aufgrund ihres Alters schon sehr morsch sind. Die Maßnahme muss mit der unteren Naturschutzbehörde abgesprochen werden und soll bestenfalls stufenweise im Herbst 2021, spätestens 2022, erfolgen. Da es sich um Straßenbegleitgrün handelt, soll die Gemeinde hierfür die Kosten tragen. Die Maßnahme ist auch im Sinne des TSV Röthlein, wie Bernd Wehner mitteilt. Vor ein paar Jahren wurde die Maßnahme teilweise bereits durchgeführt, muss nun jedoch weiterholt werden. Der TSV Röthlein hat eine ähnliche Maßnahme an der Seite auf eigene Kosten vorgenommen.

Der 3. Bürgermeister ist dafür, dass die Straße ordentlich hergerichtet wird und der verkehrsberuhigte Bereich entsprechend der Zeichnung entstehen soll. Hierfür sprechen sich auch weitere Bauausschussmitglieder aus. Die Umsetzung soll laut Bürgermeister in den kommenden zwei bis drei Wochen realisiert werden. Die Anlieger werden in der nächsten Woche direkt informiert, da eine mehrtägige Vollsperrung der Sportplatzstraße vorgenommen werden muss. 

Die Arbeiten für die Rundbögen nimmt die Firma Müller vor. Die Asphaltierung der Straße erfolgt durch die Firma Schaub. Der Baustellenkoordinator für die Maßnahme ist Herr Kutzenberger vom Landratsamt Schweinfurt. 

Herr Geis weist darauf hin, dass durch die Angleichung des Straßenniveaus auf eine einheitliche Höhe das Wasser nun von der Straße abfließen kann.

Beschluss

Der Bauausschuss hebet den Beschluss des TOP 4 von der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 bezüglich des verkehrsberuhigten Bereichs auf und beschließt nun mehr den Abschnitt ab Bachübergang am Sportplatz bis zum Bachübergang am Festplatz als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. 

Der Bauausschuss der Gemeinde Röthlein billigt das vorgelegte Umgestaltungskonzept und beauftrag die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Randsteine an den Inseln und die Pflastersteine vor dem Friedhofstor sollen in Regie ausgeführt und vom Bürgermeister vergeben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.09.2021 16:56 Uhr