Umbau eines ehem. Bankgebäudes zum Wohnhaus und Umbauarbeiten an Nebengebäuden auf dem Grundstück Flur-Nr. 563, Gemarkung Röthlein, Spiesheimer Weg 13
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gernäcker I. Abschnitt“, Gt. Röthlein und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium neben dem Einvernehmen Befreiungen erteilt werden müssten. Das Bauvorhaben wurde bereits im Rahmen eines Vorbescheidsantrags am 08.09.2015 vom Gemeinderat behandelt und befürwortet. Ein Vorbescheid durch die Genehmigungsbehörde liegt nicht vor.
Die eingereichten Planunterlagen wurden in der Sitzung vorgestellt und erläutert
. Befreiungen sind nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Grundflächenzahl, Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung und Traufhöhe erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor, es wurde vom Bauherrn nicht beantragt, diese Nachbarn zu benachrichtigen.
Der Bebauungsplan schreibt für das Gebiet „Mischgebiet“ vor. Diese Gebiete dienen nach der Baunutzungsverordnung dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Das Bauvorhaben hält diese Nutzungsart ein.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Grundflächenzahl, Dachform, Dachneigung und Traufhöhe erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Florian Kress war persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 11.01.2018 08:50 Uhr