Vollzug der Straßenverkehrsordnung -StVO-;
Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots für einen Teilbereich der "St.-Kilian-Straße", Gt. Hirschfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 14.06.2016 wurde über die Anordnung eines
eingeschränkten Halteverbots für einen Teilbereich der "St.-Kilian-Straße", Gt. Hirschfeld
diskutiert. Das Thema soll laut Gemeinderat in der Sitzung am 05.07.2016 zur Abstimmung gebracht werden.
Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs soll von Flur-Nr. 1
(nordöstliches Eck des Wohnhauses, Anwesens St.-Kilian-Str. 16) bis Flur-Nr. 3
(nordöstliches Eck der Scheune) ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet werden. Dies geschieht mittels der Zeichen 286-10 (Anfang und 286-20 (Ende). Bei Ortseinsichten
vor Ort wurde dies durch die Polizei nicht empfohlen.
Beschluss
Die Gemeinde Röthlein ordnet aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
in der Gemeindestraße „St.-Kilian-Straße“, Gt. Hirschfeld, halbseitig von Flur-Nr. 1
(nordöstliches Eck des Wohnhauses, Anwesens St.-Kilian-Str. 16) bis Flur-Nr. 3
(nordöstliches Eck der Scheune) ein eingeschränktes Halteverbot an. Dies geschieht
mittels der Zeichen 286-10 (Anfang) und 286-20 (Ende).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.01.2018 08:50 Uhr