Rückbau und Stilllegung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld; Stellungnahme der Gemeinde Röthlein im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (§ 7 Abs. 3 AtG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Durch die von den Gemeinden Gochsheim, Grettstadt, Röthlein, Schwebheim und Sennfeld beauftragte Rechtsanwältin wurde eine Stellungnahme der Gemeinde Röthlein im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (§ 7 Abs. 3 AtG) vorbereitet, welche den Gemeinderatsmitgliedern vor der Sitzung durch den 1. Bürgermeister weitergeleitet wurde.

In der Sitzung wurde die Stellungnahme der Rechtsanwältin aufgezeigt und vorgestellt. Im Einzelnen geht er auf die formulierten Anträge ein. Der Vorsitzende empfiehlt die Stellungnahme anzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein stimmt der durch Rechtsanwältin Joy Hensel ausgearbeiteten Stellungnahme mit Einwendungen für die „Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG)“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 08:50 Uhr