Behandlung der Stellungnahmen und Einwände von Bürgern, vorgebracht während der erneuten Offenlage des Planentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 19.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Bebauungsplan in der Zeit vom 30.11. bis 14.12.2015 erneute öffentlich ausgelegen war. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwände von Bürgern sind nun im Gemeinderat zu behandeln. Eine Stellungnahme ging bei der Gemeinde ein. Er verweist auf die mit der Sitzungsladung an die Gemeinderatsmitglieder zugestellte Beschlussvorlage des Architekten Metz. Dieser geht sodann auf die Beschlussvorlage ein.



Wolfgang und Ingeborg Wegner, Stephan Wegner, Josef Lender, Lotte Lender, Evelin Brembs, Alma Brembs, Irmgard Wächter, Schreiben vom 14.12.2015:

In das auf Grund unseres Schreibens vom 8. August erstellte Emissionsgutachten haben wir Einsicht genommen. Dabei stellten wir fest dass lediglich die Lärmemissionen genannt waren, die „luftverunreinigenden Emissionen“ wurde nicht behandelt. Die Grundlage für das Lärmgutachten waren außerdem veraltete Zahlen eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2010. Berücksichtigt wurde dabei auch nicht das  Heranrücken der  Fahrbahn an die vorhandene Wohnbebauung um ca. 20 m.
Auch ein Gespräch mit dem Planer, Herrn Metz, am 11. Dezember konnte unsere Befürchtungen bezüglich erhöhter Lärm- und Abgasemissionen durch die Annäherung der  Kreiselfahrbahn nicht ausräumen.
Um wenigstens einen Teil der zusätzlichen Lärmbelästigungen aufzufangen, beantragen wir daher für die Fahrbahn die Verwendung von so genanntem Flüsterasphalt.

Beschluss

Der Anregung wird gefolgt. Die Gemeinde hat sowohl den Einbau von Lärm minderndem Asphalt als auch die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h gutachterlich untersuchen lassen. Das Gutachten zeigt eine Verbesserung durch diese Maßnahmen. Das Staatl. Bauamt lehnt jedoch beide Maßnahmen ab. Die Lärmberechnungen des schalltechnischen Verkehrslärmgutachtens beruhen auf den Verkehrszählungen der staatl. Straßenbaubehörden, die alle 5 Jahre stattfinden. Die aktuell verfügbaren Zahlen stammen aus dem Jahr 2010. Im Lärmgutachten wurden diese für eine Verkehrsprognose entsprechend hochgerechnet. Au dieser Basis wurden zwei Fälle untersucht, einmal der Fall der Verkehrslärmentwicklung ohne Veränderungen des Fahrbahnverlaufs und einmal mit der Fahrbahnveränderung durch die Neutrassierung im Zuge der Anlage eines Kreisverkehrs. In letzterem Fall ist auch das Heranrücken des Kreisels an die Wohnbebauung in die Lärmberechnungen eingeflossen. Die luftverunreinigenden Emissionen sind ein Konglomerat aus unterschiedlichen Quellen, nicht nur dem Straßenverkehr. Sie werden in der Feinstaubbelastung erfasst. Röthlein liegt nicht in einem feinstaubbelasteten Bereich. Zudem ist der in Frage stehende Straßenabschnitt gut durchlüftet. Die Beeinflussung der Luftqualität durch die Veränderung der Verkehrsführung liegt somit in einem nicht messbaren Bereich, weit unter den Grenzwerten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.01.2018 08:50 Uhr