Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/35 der Gemarkung Röthlein, Am Auwald 68


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2016 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Ein möglicher Käufer des Grundstücks Flur-Nr. 657/35 der Gemarkung Röthlein, Am Auwald 68, hat bei der Gemeinde nachgefragt, ob der Gemeinderat Befreiungen vom Bebauungsplan in Aussicht stellen würde. Zum einen möchte er die Einfahrt auf die östliche Seite verlegen und die Firstrichtung der Garage analog der umliegenden Bebauung gestalten und somit drehen. Des Weiteren möchte er einen Kniestock größer 50 cm errichten.


Die eingereichten Skizzen sowie Fotos von der Situation vor Ort wurden von Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt. Grundsätzlich spräche nichts gegen die Drehung des Gebäudes, da es ein Eckgrundstück sei und die neue Bebauung der Bebauung des anderen Straßenzugs entspräche. Die im Bebauungsplan vorgeschriebene Zufahrt ins Grundstück ist asphaltiert und die vom Interessenten gewünschte Zufahrt ist als Parkfläche ausgewiesen und gepflastert. Damit ist im verkehrsberuhigten Bereich diese Fläche als Parkfläche gekennzeichnet. Ohne Änderung der baulichen Gegebenheiten vor Ort könnte daher die Änderung der Zufahrt nicht genehmigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein stellt aufgrund der Email-Anfrage vom 28.09.2016 für das Grundstück Flur-Nr. 657/35 der Gemarkung Röthlein, Am Auwald 68, in Aussicht, Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Grundstückseinfahrt und der Firstrichtung der Garage zu erteilen. Voraussetzung sind genehmigungsfähige Planunterlagen und die Nachbarunterschriften. Der Bauherr hat durch eine Fachfirma zu veranlassen, dass die Pflastersteine im Bereich der neuen Zufahrt entfernt werden und die Fläche asphaltiert wird. Bei der bisher als Zufahrt vorgesehenen Fläche in das Grundstück ist der Asphalt zu entfernen und als Parkfläche zu pflastern. Hierüber hat der Bauherr mit der Gemeinde eine Vereinbarung abzuschließen. Der Gemeinderat ist mit einem Kniestock von maximal 1 m einverstanden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 08:52 Uhr