Verteilung des Betrag, der die Vorauszahlungen für die Sanierung der Kläranlage Heidenfeld übersteigt, auf Beiträge und Gebühren
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Sanierung der Kläranlage Heidenfeld wurden im Jahr 2012 Vorauszahlungen für Verbesserungsbeiträge erhoben. Die Maßnahme ist nun abgeschlossen, sodass die Vorauszahlungen abrechnet werden müssen.
Im Jahr 2012 wurden 90 % der damals geschätzten Kosten als Vorauszahlungen von den Bürgern eingehoben. Die Gesamtkosten für die Gemeinde Röthlein, die in Form von Investitionsumlagen an den Zweckverband "Unterer Unkenbach" geleistet wurden, betrugen ca. 2,86 Mio. EUR. An Vorauszahlungen wurden insgesamt 2,16 Mio. EUR eingenommen. Somit müssen noch ca. 700.000 EUR finanziert werden.
Dies kann entweder durch einen abschließenden Verbesserungsbeitrag erfolgen. Oder der Betrag wird in die Gebührenkalkulation mit einberechnet und dort über den Zeitraum von 40 Jahren über die Kanalbenutzungsgebühren eingehoben.
Beschluss
Das Gremium beschließt, dass der für die Sanierung der Kläranlage Heidenfeld noch von den Bürgern einzuhebende Betrag, über die Kanalbenutzungsgebühren eingehoben wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 11.01.2018 08:52 Uhr