Friedhofswesen: Kostenbeteiligung bei der Verkleinerung bestehender Gräber


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 17.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö 4

Sachverhalt

Im Friedhofskonzept für Röthlein ist vorgesehen, dass die Gräber im alten Teil des Friedhofs reihenweise verkleinert werden können. Dazu müssen die Einfassungen entfernt und Rasen angelegt werden. Als Abschluss zwischen bepflanzten Bereich und der Rasenfläche sind mit dem Rasenmäher überfahrbare Steine vorgesehen, wie bereits im Friedhof vorhanden.

Die Arbeiten werden durch den Bauhof ausgeführt, die Steine werden durch die Gemeinde beschafft und Kosten 368 € je Grabstelle. Die Grabnutzer, die sich eine Verkleinerung wünschen, müssten für die Materialkosten und die Kosten für die Arbeitszeit des Bauhofs sowie die Kosten der Rasenpflege aufkommen, da der Friedhof eine kostenrechnende Einrichtung ist.

Damit die Umgestaltung des Friedhofs gelingt, gewährt die Gemeinde einen Zuschuss. Dazu müssten die Nutzungsberechtigten eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Röthlein schließen. Die Grabnutzer müssten nach Vereinbarungsabschluss für die Kosten aufkommen. 

Die Verwaltung schlägt eine Pauschale von 400 Euro vor. 

Auf Nachfrage, wie sich die Kostenbeteiligung bei dem Erwerb neuer Gräber im neuen Teil des Friedhofs verhält, wird mitgeteilt, dass die Kosten bereits in die Friedhofsgebühren einkalkuliert sind.

Im Vorausblick auf die bevorstehende Änderung der Friedhofssatzung wird mitgeteilt, dass die bisher gesetzlich festgeschriebene Mindestruhefrist von 25 Jahre auf 20 Jahre reduziert wurde. Dadurch resultieren ggf. auch Grabauflösungen.

Alternativ könnten die Kosten auch anteilig mit 1/20 auf die Restlaufzeitjahre berechnet werden. Dies würde einen Mehraufwand für die Verwaltung bedeuten. Harald Fuchsberger schlägt vor, dies so zu handhaben.

Martina Braum stellt den Antrag, über den Vorschlag von Harald Fuchsberger, dass die Kosten anteilig auf die Restlaufzeit berechnet und anteilig auf die neue Grablaufzeit aufgerechnet werden, abzustimmen. 

Die Grundsatzfrage lautet, mit wie viel Prozent die Kostendeckung des Friedhofs in Zukunft erfolgen soll. Bei den genannten 400 € wird mit rund 50 Prozent gerechnet. Je geringer der Betrag festgesetzt wird, umso mehr verringert sich auch die Kostendeckung. Dies wird von der Verwaltung nicht empfohlen. Vielmehr wird empfohlen, dem überörtlichen Rechnungsprüfungsausschuss Sorge zu tragen und die Kosten nicht weiter zu senken.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, Vereinbarungen über die Verkleinerung der Grabflächen zu schließen. Es wird eine Pauschale von 400 € festgelegt, für alle, die sich jetzt bei der Sammelaktion beteiligen. Danach wird diese über die noch zu ändernde Gebührensatzung berechnet. Die Pauschale wird bei einer Grabverlängerung anteilig angerechnet (sobald die neue Gebührensatzung in Kraft ist). 

Aufgrund der erreichten Mehrheit des vorangegangenen Beschlusses entfällt die Beschlussfassung über den Antrag von Martina Braum.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 29.09.2021 10:16 Uhr