Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein; Übertrag von Grundstücksangelegenheiten aller Art bis zu einer Bagatellgrenze an den 1. Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 17.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö beratend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 08.06.2021 beschlossen, dass die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein geändert und die Löschung von Rückauflassungsvormerkungen in den Geschäftsbereich des 1. Bürgermeisters übertragen werden soll. Eine Löschung kann vorgenommen werden, wenn ein Bauherr z.B. seiner Bauverpflichtung nachgekommen ist. Diese Fälle werden in nächster Zeit alleine durch die fortschreitende Bebauung im Baugebiet „An der Sulz“ gehäuft auftreten. 

Laut dem Notariat Dr. Dörnhofer ist in anderen Gemeinden eine solche Übertragung bereits erfolgt. Hierbei wurden dem 1. Bürgermeister „Grundstücksangelegenheiten aller Art“ bis zu einer gewissen Bagatellgrenze übertragen. Deshalb wird vorgeschlagen die Geschäftsordnung zu ergänzen und im § 13 Abs. 2 Nr.  2 den Buchstaben g) einzufügen:

„Grundstücksangelegenheiten aller Art (z.B. Veräußerung, Erwerb, Tausch, Vermessung, Eintragung und Löschung von Grundstücksbelastungen aller Art, etc.) bis zu einer Bagatellgrenze von XX €.“

Die Bagatellgrenze liegt laut Notariats-Information bei den meisten Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 EUR. Dies ist ein Orientierungswert. 

Martina Braum stellt den Antrag, nur Eintragungen und Löschungen von Grundstücksbelastungen aller Art in den Geschäftsbereich des 1. Bürgermeisters zu übertragen.

Des Weiteren stellt Andreas Hetterich den Antrag, dass die Bagatellgrenze auf 10.000 € festgelegt wird.

Der Vorsitzende schlägt vor, zuerst über den Antrag von Andreas Hetterich und anschließend über den Antrag von Martina Braum abzustimmen. Hiergegen werden keine Einwände vorgebracht.

Beschluss

Beschluss: 1
Der Antrag von Andreas Hetterich wird zur Abstimmung gestellt:

Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein wird im § 13 Abs. 2 Nr. 2 um den folgenden Buchstaben g) ergänzt:

„g) Grundstücksangelegenheiten aller Art (z. B. Veräußerung, Erwerb, Tausch, Vermessung, Eintragung und Löschung von Grundstücksbelastungen aller Art, etc.) bis zu einer Bagatellgrenze von 10.000 €.“


Aufgrund der erreichten Mehrheit des vorangegangenen Antrages entfällt die Beschlussfassung über den Antrag von Martina Braum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Datenstand vom 29.09.2021 10:16 Uhr