Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 978/1, Feldhofstraße 40, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Hopfengarten", Gt. Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 978/1, Feldhofstraße 40, Gemarkung Heidenfeld, die Errichtung eines Carports zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Gemäß der 5. Änderung des Bebauungsplanes sind Garagen nicht nur auf den in den Planzeichnungen mit „Ga“ gekennzeichneten Flächen, sondern auch außerhalb dieser Flächen, allerdings innerhalb der Baugrenzen, zulässig. Dies wird somit nicht eingehalten. Des Weiteren ist zwischen Garagen/Carports eine Stellplatztiefe von mind. 5 m einzuhalten. Diese beträgt laut Planunterlagen 3 m. Die Dachform Flachdach, bzw. flachgeneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von max. 4° oder Satteldächer mit einer Dachneigung von 35° +/-3 ° wird nicht eingehalten. Das Carport soll mit einem Tonnendach zur Ausführung gelangen und hält die vorgeschriebene Dachneigung nicht ein. Die Ausführung (Länge: vorhandene Garage: 6,0 m - geplantes Carport: 5,05 m; Stellplatztiefe: vorhandene Garage: zwischen 5,29 und 5,71 m – geplantes Carport: 3 m; Dachform und Dachneigung: vorhandene Garage: Satteldach mit 35 ° Dachneigung – geplantes Carport: Tonnendach) soll abweichend zu der bereits vorhandenen, direkt an das Vorhaben angrenzenden Garage erfolgen. Somit ist die Erteilung von Befreiungen durch das Gremium erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze und der damit verbundenen Errichtung außerhalb der für Garagen vorgesehenen Fläche, der Stellplatztiefe, der Dachform, der Dachneigung sowie der abweichenden Ausführung aneinandergebauter Garagen (Gestaltung: Länge, Stellplatztiefe, Dachform und Dachneigung) nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Jürgen Lorenz hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.

Datenstand vom 20.01.2022 11:42 Uhr