Nutzungsänderung: Erdgeschoss: Einbau von 8 Wohnungen sowie Obergeschoss + Dachgeschoss: Anbau von Balkonen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 37 u. 34, Bäckertorstraße 2 + 4, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag für die Nutzungsänderung des ehemaligen Einkaufmarktes in Röthlein zu Wohnungen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 37 u. 34, Bäckertorstraße 2 + 4, Gemarkung Röthlein, eingereicht wurde. Insgesamt sollen acht Wohnungen entstehen. Davon sollen fünf barrierefrei errichtet werden. Drei Wohnungen können aufgrund baulicher Probleme in den Bestandsgebäuden nicht barrierefrei ausgestattet werden. Der Bauherr wird hinsichtlich der Barrierefreiheit einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt stellen. 

Teilweise sollen einzelnen Gebäudeteile, wie z. B. Dächern, abgerissen werden. Des Weiteren werden acht Wohnungen im Gebäude errichtet. Ebenfalls sollen Terrassen und Balkone entstehen.

Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Mehrfamilienhäuser mit Nebenanlagen, Scheunen und die Gemeindebibliothek. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Der Geschäftsleiter führt aus, dass das Bauherr mitteilte, dass dies der erste Bauabschnitt ist. Die Grundstücke sind mittlerweile zu einem Grundstück zusammengelegt worden. Im zweiten Bauabschnitt wird überlegt, was mit der Gastwirtschaft und dem vorderen Bereich, in dem sich aktuell die Versicherungsagentur befindet, geschehen soll. Die Realisierung soll ggf. im Jahr 2023 erfolgen.

Aus der vom Bauherrn vorgelegten Stellplatzberechnung geht hervor, dass insgesamt 37 Stellplätze auf dem Grundstück notwendig wären. Insgesamt werden auf dem Grundstück 26 Stellplätze nachgewiesen. Bei der Gemeinde hat der Bauherr bereits 10 Stellplätze abgelöst. 10 weitere Stellplätze wurden durch Sicherung auf dem Grundstück Fl. Nr. 115, Gemarkung Röthlein, vorgenommen. Die Gemeinde hat laut Aussage des Bauherrn in der Vergangenheit auf 8 Stellplätze verzichtet. Diese waren bereits für die frühere Nutzung erforderlich. 

Der Vorsitzende teilt mit, dass er bereits mit dem Bauherrn hinsichtlich der Festplatznutzung für die Kirchweih gesprochen hat. In der Zeit der Kirchweihdurchführung wurde bislang ein Parkverbot auf den Parkplätzen am Festplatz angeordnet. Der Bauherr sicherte zu, dass die Parkplätze nach wie vor für diese Zeit gesperrt werden können. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2021 10:55 Uhr