Mit der bayerischen Gigabitrichtlinie fördert der Freistaat Bayern erstmals gigabitfähige Breitbandnetze auch in Bereichen, in denen bereits eine Bandbreite von mehr als 30 Mbit/s im Download verfügbar ist. Die Aufgreifschwelle, die die Bandbreite beschreibt, unterhalb derer eine Förderung möglich ist, wurde für Privatanschlüsse auf 100 Mbit/s im Download und für gewerbliche Anschlüsse auf 200 Mbit/s symmetrisch festgelegt. Förderfähig ist der Breitbandausbau jedoch nur in sogenannten weißen Flecken (kein Netz mit mindestens 30 Mbit/s im Download) und grauen Flecken (nur ein Netz mit 30 Mbit/s im Download).
Das Markterkundungsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen.
Das beauftragte Büro Corwese hat das förderfähige Gebiet abgesteckt und die vorläufigen Kosten für die Maßnahme kalkuliert. Die Ausbaukosten belaufen sich auf ca. 4.921.013 €, dabei ist der Fördersatz bei 90 %. Der Eigenanteil der Gemeinde ist somit bei 492.101,30 €.
Der Vorsitzende begrüßt den Projektleiter, Herrn Werb, vom Büro Corwese, der die Maßnahme im Detail vorstellt. Die Präsentation von Herrn Werb ist als Anlage beigefügt.
Die Gemeindeteile Heidenfeld und Hirschfeld sind bislang mit einer Übertragungsrate von ca. 30 Mbits/s (Supervectoring) ausgestattet. Röthlein verfügt über ein Kupfer-Koaxialkabel.
Herr Werb erklärt, was sich durch die Umstellung auf Glasfaser ändern würde. Dieses wird in der Regel in Leerrohre verlegt.
Eine Gemeinderätin erkundigt sich, was dies für die Bürger für Folgen hat. Sobald die Maßnahme in der Bauphase ist, schreiben die Anbieter die Hausbesitzer an und bitten, die Kabellegung in das Haus zu genehmigen. Das bedeutet nicht, dass diese dadurch Kunden werden. Die Maßnahme ergeht für sie kostenlos, da dies von der Förderung umfasst ist. Die Bürger werden dadurch noch keine Kunden. Die Maßnahme führt zur Aufwertung der betroffenen Immobilien. Im nächsten Schritt können die Eigentümer entscheiden, ob sie die höheren Bitraten kostenpflichtig in Anspruch nehmen möchten und dadurch Kunde werden.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass das Neubaugebiet in Heidenfeld bereits mit Glasfaser ausgestattet ist.
Der Breitbandausbau führt zum Aufgraben der Straße. Die Hausanschlüsse werden meistens mittels Erdraketen geschafft. Die Maßnahme kann in Zusammenhang mit anderen Tiefbaumaßnahmen verknüpft werden. Die ÜZ hat bereits den Masterplan erhalten, um das Glasfaser im Zuge der Dorfstraßensanierung miteinzubauen. Aus dem vorgelegten Masterplan des Büros geht hervor, in welchen Bereichen komplett eine Leerrohrstruktur vorgeplant wurde und welches Material, i. d. R. Leerrohrbündel, zu verlegen ist. Herr Werb rät, dies in die Ausschreibung mitaufzunehmen.
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, wie schnell die Umsetzung erfolgt. Herr Werb erläutert, dass nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat die Ausschreibung relativ zügig erfolgen kann. Diese befindet sich im Unterschwellenwert EU. Der Ausschreibungszeitraum beläuft sich auf drei Monate. Ende Februar würden somit die Angebote vorliegen. Die Angebotsbewertung und Vergabeempfehlung erfolgt durch das Büro Corwese voraussichtlich innerhalb von zwei Wochen, sprich Mitte März. Anschließend stellt das Büro bei der Regierung von Unterfranken den Förderantragantrag. Er geht hierbei von rund zwei Monaten aus. Im Mai könnte dann ein Kooperationsvertrag mit dem Sieger der Ausschreibung abgeschlossen werden. Sofern die Telekom den Auftrag erhält, dauert es weitere vier Jahre bis die Glasfaserinfrastruktur komplett ausgebaut ist. Die ersten beiden Jahre dienen der Planung.
Nachdem keine weiteren Fragen seitens des Gremiums auftreten, bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Werb für sein Kommen und die Vorstellung des Projektes.