Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/9, Rheinfeldstraße 1, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß I. Abschnitt", Gt. Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
20. Sitzung des Gemeinderates, 21.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/9, Rheinfeldstraße 1, Gemarkung Röthlein, die Errichtung eines Carports zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll mit einem Flachdach aus Glas und einer Dachneigung von ca. 5° zur Ausführung gelangen. Der Stauraum zwischen öffentlichem Grund und dem Carport beträgt ca. 2 m. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass Garagen mit Satteldächern, die mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen gedeckt sind, und einer Dachneigung von 46°-53° errichtet werden müssen. Flachdächer sind unzulässig. Dies findet analog für Carports Anwendung. Analog ist darüber hinaus eine Befreiung von der identischen Ausführung der Dachform und der Dachneigung von Garagen, die in Verbindung mit dem Hauptgebäude errichtet werden, wie das Hauptgebäude erforderlich. Des Weiteren schreibt der Bebauungsplan einen Stauraum von 5 m vor. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.
Der Geschäftsleiter führt aus, dass sich der Bauherr vor einigen Jahren die Verbreiterung seiner vorhanden, 6 m breiten Zufahrt wünschte. Der Bauausschuss inspizierte sodann die Situation vor Ort an und ein gemeindliches Gremium erteilte die Zustimmung für die Umsetzung der Maßnahme. Daraufhin wurde die ca. 3,50 m auf 3,50 m breite, unbefestigte Fläche, die unmittelbar an die bestehende Grundstückszufahrt und an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt durch die Gemeinde befestigt. Der Bauherr benutzt bereits die Fläche zwischen Garage und Wohnhaus, auf der nun das Carport entstehen soll, als Stellplatz.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in dem Bebauungsplangebiet erst kürzlich die Errichtung eines Carports in Aussicht gestellt wurde.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung, der Unzulässigkeit von Flachdächern, des Stauraums von mind. 5 m, der identischen Ausführung der Dachform und Dachneigung von Garagen, die in baulicher Verbindung mit dem Hauptgebäude errichtet werden, wie das Hauptgebäude nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.02.2022 07:37 Uhr