Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Gemeindeverwaltung wurde durch die Grundstückseigentümer Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein, für die Errichtung einer Gartenhütte ein Antrag auf Erteilung einer Befreiung vom Bebauungsplan eingereicht. Weiter wurde ein Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen gestellt, über den das Landratsamt Schweinfurt zu entscheiden hat.
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Am Elmuß II. Abschnitt“ und hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.
Die Nachbarunterschrift des Eigentümers Flur-Nr. 657/6 liegt nicht vor. Der Nachbar wurde von der Gemeindeverwaltung von dem Bauvorhaben informiert, hat aber seine Unterschrift nicht geleistet. In vergleichbaren Fällen wurden vom Gemeinderat wegen der fehlenden Nachbarunterschrift keine Befreiungen erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein lehnt zu dem Bauvorhaben Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein, die Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung wegen der fehlenden Nachbarunterschrift
ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 11.01.2018 08:54 Uhr