Neubau eines Netto-Lebensmittelmarktes mit Backshop/Cafe auf dem Grundstück Flur-Nr. 496, Gemarkung Röthlein, Mühlbach 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben soll im Bereich des Bebauungplans „Mühläcker III. Abschnitt“ verwirklicht werden. Der geplante Pylon an der Zufahrt zum Markt hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. Die Festsetzung A8 Werbeanlagen sieht vor, dass eine Errichtung nur in baulicher Verbindung mit dem Hauptgebäude möglich ist. Deshalb müsste hier eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt werden.
Des Weiteren ist ein Zugang vom Geh- und Fahrradweg zum Parkplatz vorgesehen. Der Bebauungsplan schreibt hier eine Grünfläche vor und die nach A7a vorgeschriebene Einfriedung würde unterbrochen werden. Auch hier müsste eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden.

Vom Bauherrn sind noch der Freiflächengestaltungsplan und der Entwässerungsplan vorzulegen. Die Erschließung wird mittels eines Städtebaulichen Vertrags mit dem Bauherrn sichergestellt werden.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Der Bauherr hat nicht beantragt, dass eine Benachrichtigung durch die Gemeinde erfolgen soll.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Festsetzungen „Errichtung einer Werbeanlage nur in baulicher Verbindung mit dem Hauptgebäude“ und des Zugangs vom Geh- und Fahrradweg zum Parkplatz mit der daraus resultierenden Unterbrechung der Einfriedung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 08:54 Uhr