Umbau eines vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 110, Gemarkung Röthlein, Hauptstr. 23 mit Antrag auf Zustimmung zum Überbau des öffentlichen Raums wegen Anbringung einer Wärmedämmung
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu den eingereichten Planunterlagen führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Hinsichtlich der Prüfung unter Anwendung des § 34 BauGB erteilt er das Wort an den Verwaltungsangestellten Maximilian Nunn.
Dieser zeigt das Vorhaben auf, welches sich im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes befindet. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hab ergeben, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht und somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Weiter verliest er den Antrag der Bauherrn vom 27.07.2016 wegen der Anbringung eines Wärmeverbundsystems. Da die Wärmedämmung in den öffentlichen Raum ragen würde, ist hier die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen. Weiter stimmt das Gremium der Überbauung des öffentlichen Raums um 10 cm wegen der Anbringung einer Wärmedämmung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.01.2018 08:54 Uhr