Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 671/6, Rheinfeldstraße 17, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - I. Abschnitt“, Gt. Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 671/6, Rheinfeldstraße 17, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß – I. Abschnitt“ eingereicht. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Die Terrassenüberdachung hält die Dachform (Satteldach), die Dacheindeckung (naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine) und die Dachneigung (46° - 53°) nicht ein. Die Terrassenüberdachung soll mit einem Flachdach aus Opal Polycarbonat und einer Dachneigung von 8° zur Ausführung gelangen. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Der Geschäftsleiter führt aus, dass die Nachbarn, deren Unterschrift auf dem Antrag fehlt, durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Die Terrassenüberdachung wird innerhalb der Baugrenze errichtet. Die Nachbarn, die keine Unterschrift geleistet haben, erhalten eine Ausfertigung des Befreiungs-Bescheides, gegen den Sie rechtlich vorgehen könnten. Aus Sicht des Gemeinderates kann deshalb die Zustimmung zur Errichtung mit den notwendigen Befreiungen erteilt werden.
Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.06.2022 14:21 Uhr