Errichtung einer Pergola und eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/48, Am Auwald 67, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Pergola und eines Gartenhaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/48, Am Auwald 67, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß – II. Abschnitt“ eingereicht. Die Vorhaben stimmen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten. Die Baugrenze, die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46° - 53°) und die Dacheindeckung (naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine) werden nicht eingehalten. Die Vorhaben sollen mit einem Flachdach, Dachneigung unter 10°, zur Ausführung gelangen. Das Dach der Pergola besteht aus Plexiglas. Das Gartenhaus hat ein Holzdach. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung der Pergola und des Gartenhauses die Baugrenze nicht eingehalten. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2022 14:21 Uhr