Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1360/6, Hopfengarten 3, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Neubau eines Einfamilienwohnhaues mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1360/6, Hopfengarten 3, Gemarkung Röthlein, wurde ein Bauantag eingereicht. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gernäcker - I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt, werden nicht eingehalten. Da die unmittelbar an das Wohnhaus angrenzende Pergola außerhalb der Baugrenze errichtet werden soll und die Eingangsüberdachung sowie die Garage nicht auf der Baulinie errichtet werden, sind Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich. Des Weiteren beträgt die Stellplatztiefe vor der Garage 6,87 m. Diese ist mit 5 m festgesetzt. Die Fläche für Garagen wird überschritten. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze durch die Pergola, der Baulinie durch die Eingangsüberdachung und die Garage, der Stellplatztiefe vor Garagen und der Fläche für Garagen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.06.2022 14:21 Uhr