Errichtung eines Pavillons auf dem Grundstück Fl. Nr. 673/2, Elmußweg 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - I. Abschnitt“, Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die Errichtung eines Pavillons im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß – I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Vorhabens die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren wird die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46° - 53°) und die Dacheindeckung (naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine) nicht eingehalten. Der Pavillon hat ein Flachdach aus Aluminium. 

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Auf Nachfrage wird erläutert, dass bei der Größenordnung das Bauvorhaben eigentlich verfahrensfrei ist. Der Antragsteller muss sich allerdings an den Bebauungsplan halten. Deshalb muss ein gemeindliches Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2022 10:42 Uhr