Anzeige der Beseitigung zum Abbruch ehem. Tanzcenter auf dem Grundstück Flur-Nr. 79, Kardinal-Faulhaber-Platz 5, Gemarkung Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Für den Abbruch des ehem. Tanzcenter auf dem Grundstück Fl. Nr. 79, Kardinal-Faulhaber-Platz 5 der Gemarkung Heidenfeld liegt eine Anzeige auf Beseitigung des Büros Joachim Ingenieure vor. Die eingereichten Planunterlagen werden in der Sitzung aufgezeigt. Vorgesehen ist der Rückbau der südlichen Anbauten wie Tanzsäle und Nebengebäude. Die vorläufige Grenze des Rückbaus sind die Wände WC-Anlage und Küche. Das denkmalgeschützte Gebäude ist nicht betroffen. 
Gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO ist die Beseitigung baulicher Anlagen einen Monat vor dem geplanten Abriss der Gemeinde sowie dem Landratsamt anzuzeigen. Die Gemeinde hat somit Gelegenheit, innerhalb eines Monats gegen den Abbruch berechtigte Einwände zu erheben. Verstreicht die Monatsfrist, so kann mit dem Abbruch begonnen werden.

Der Vorsitzende stellt die Thematik mit dem Vorschlag, keine Einwände zu erheben, zur Aussprache.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt gegen die Anzeige der Beseitigung zum Abbruch des ehem. Tanzcenter auf dem Grundstück Fl. Nr. 79, Kardinal-Faulhaber-Platz 5 der Gemarkung Heidenfeld im baurechtlichen Verfahren keine Einwände zu erheben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2022 10:42 Uhr