Errichtung eines Gartenhauses mit Gartenteich auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/25, Am Auwald 48, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Errichtung eines Gartenhauses mit Gartenteich soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/25, Am Auwald 48, Gemarkung Röthlein, im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das Gartenhaus soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Des Weiteren wird die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46° - 53°) und die Dacheindeckung (naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine) nicht eingehalten. Das Gartenhaus hat ein Flachdach aus Aluminium. Der Gartenteich hält die Baugrenze nicht ein.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Abstimmung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich des Gartenhauses für die Baugrenze, die Dachform, die Dachneigung sowie die Dacheindeckung und hinsichtlich des Pools für die Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2022 10:08 Uhr