Errichtung eines Schuppens für den Kindergarten Heidenfeld auf dem Grundstück Flur-Nr. 11, Gemarkung Heidenfeld, Dr.-Paul-Hahn-Str. 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Die Kath. Kirchenstiftung Heidenfeld plant die Errichtung eines Schuppens auf dem Grundstück Flur-Nr. 11, Gemarkung Heidenfeld, Dr.-Paul-Hahn-Str. 1. Das geplante Bauvorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen, da hier kein Bebauungsplan existiert. Es handelt sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben, da Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³  verfahrensfrei sind und bedarf somit keiner Baugenehmigung. Durch die Errichtung des Gartenschuppens werden jedoch die zulässigen Abstandsflächen überschritten, womit die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich ist. Diese wird durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium gegen die Errichtung des Schuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 11, Gemarkung Heidenfeld, Dr.-Paul-Hahn-Str. 1 und der damit verbundenen Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:47 Uhr