Vollzug der Wassergesetze;
Wasserentnahme zum Zweck der Bewässerung landwirtschaftlicher Grundstücke/Nutzflächen aus dem Gewässer "Baggersee" auf Flur-Nr. 1296 der Gemarkung Heidenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Interessensgemeinschaft Heidenfelder Landwirte hat die Erteilung der Erlaubnis nach § 7 WHG zur Wasserentnahme zum Zweck der Bewässerung landwirtschaftlicher Grundstücke/Nutzflächen aus dem Gewässer "Baggersee" auf Flur-Nr. 1296 der Gemarkung Heidenfeld bei der Gemeinde beantragt. Die Gemeinde Röthlein ist Eigentümerin der Seefläche und wird ebenso um die Erteilung einer privatrechtlichen Gestattung gebeten. Für die Genehmigung ist das Landratsamt Schweinfurt zuständig.
Kämmerer Maximilian Nunn wird in der Sitzung die zu beregneten Flächen und den Antrag mit Erläuterungsbericht vorstellen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt dem Antrag der Interessensgemeinschaft Heidenfelder Landwirte auf Erteilung der Erlaubnis nach § 7 WHG zur Wasserentnahme aus dem Gewässer "Baggersee" auf Flur-Nr. 1296 der Gemarkung Heidenfeld zur Beregnung landwirtschaftlicher Grundstücke/Nutzflächen zu. Weiter erteilt der Gemeinderat Röthlein die mit dem Antrag auf Wasserentnahme verbundene privatrechtliche Gestattung für die Benutzung gemeindeeigener Land- und Wasserflächen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 03.09.2020 09:47 Uhr