Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1003/5 der Gem. Heidenfeld, Unt. Friedhofsweg 52
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es soll ein Gartenhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/5, Unt. Friedhofsweg 52, Gemarkung Heidenfeld, im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld, errichtet werden. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das Gartenhaus soll außerhalb der Baugrenze aus Metall errichtet werden.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Abstimmung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung für die Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.11.2022 10:25 Uhr