Der Gemeinde Röthlein wurde der Satzungsentwurf (siehe Anlage) und die Beitragsordnung für den Landschaftspflegeverband Landkreis Schweinfurt e.V. vorgelegt. Hierüber ist ein Beschluss zu fassen.
Beitragsordnung
„Landschaftspflegeverband Landkreis Schweinfurt e.V.“
§ 1 - Beitragserhebung
(1) Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag in der es betreffenden Höhe entsprechend § 2 dieser Beitragsordnung.
(2) Die Beiträge werden jeweils bis zum 31. Januar eines jeden Jahres fällig. Die Mitglieder erteilen dem Verein insoweit ein SEPA-Mandat.
(3) Bei Eintritt während des Geschäftsjahres ist der volle Jahresbeitrag mit Eintritt fällig.
§ 2 - Beitragshöhe
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen pro Jahr:
1. für natürliche Personen 25,00 Euro
2. für Verbände, Vereine und jur. Personen 100,00 Euro
3. für die Stadt Gerolzhofen, Märkte und Gemeinden 0,55 Euro je Einwohner.
Als Berechnungsgrundlage für den Einwohneranteil ist die Einwohnerzahl am 31. Dezember des Vorjahres maßgebend.
4. für den Landkreis 0,65 Euro je Einwohner.
§3 - Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Vereins am … beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.