Gewässerentwicklungskonzept - Beauftragungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss 18.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Landschaftsarchitektin, Frau Glanz, die die angefügte Präsentation vorstellt und auf Fragen seitens des Ausschusses eingeht. 

Frau Glanz hat für den Heidenfelder Mühlbach bereits ein Konzept erstellt. Der Antrag wurde nach Einreichung beim Wasserwirtschaftsamt unter Vornahme geringfügiger nachrichtlicher Änderungen im Juli an die Regierung als Förderstelle weitergeleitet. 
Die Gemeinde wartet noch auf die Genehmigung des Zuschusses. Sobald diese eingegangen ist, kann mit dem Projekt begonnen werden. Im wasserrechtlichen Bescheid ist festgesetzt, dass die Baumaßnahme bevorzugt zwischen August und Oktober ausgeführt werden soll. Parallel dazu muss ab der Leistungsphase 5 eine neue Beauftragung vorgenommen werden, da die bisherige Beauftragung nur die Leistungsphasen 1-4 umfasst. 

Die pflegerischen Maßnahmen für gemeindliche Fließgewässer im Zuge der Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes werden von der Landschaftsarchitektin aufgezeigt. Vertieft geht sie auf den Erhalt und die Entwicklung von naturnahen Lebensräumen im Zusammenhang mit der Gewässerpflege ein. Für die Entwicklung der Gewässerläufe mit Uferwuchs bestehen mehrere Möglichkeiten.

Frau Glanz berichtet darüber, dass der Unkenbach in diesem Sommer ausgetrocknet ist. Dies hat auf die dort heimischen Tiere Auswirkungen. Hinsichtlich des Bibers wird empfohlen, einen Biberexperten vom Landratsamt hinzuzuziehen. Der Seitengraben zum Unkenbach südlich von Röthlein (Zulauf zum Gernsee), der Heidenfelder Mühlbach und der Bebertsgraben nördlich von Hirschfeld sollen aus dem GEK als Pilotgewässer ausgewählt werden und diese entsprechend der vorgestellten Pflegemaßnahmen ertüchtigt werden. Die Pflegemaßnahmen werden unter Einbindung der örtlichen Akteure, dies sind die örtlichen Vertreter der Landwirtschaft, die Jagdgenossenschaft, die Naturschutzbehörde und die Naturschutzverbände, abgestimmt und anschließend ein Konzept verabschiedet. 
Frau Glanz geht davon aus, dass für die Ausarbeitung eines Konzeptes für pflegerische Maßnahmen etwa ein halbes Jahr benötigt wird. Gegenüber der Landwirte soll Transparenz herrschen. Hierzu muss sich die Landwirtschaftsarchitektin zunächst die örtlichen Gegebenheiten ansehen. 

Der Bürgermeister geht im Anschluss auf die baulichen Maßnahmen ein. Für den Unkenbachabschnitt am Bürgerpark liegt ein Konzept vor, das aus dem GEK entwickelt wurde und eingereicht werden könnte, sofern das Projekt zur Ausführung gelangen soll. Der Gemeinderat ist am Kauf des Grundstücks Fl. Nr. 122, Gemarkung Röthlein, interessiert, da davon abhängig ist, ob die Maßnahme zum Tragen kommt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Kirchenstiftung Röthlein. Der Ausschuss soll entscheiden, ob die Verwaltung mit dem Eigentümer die Verhandlung aufnehmen soll. 

Beschluss 1

Der Ausschuss beschließt auf Grundlage der vorgestellten Präsentation Angebote für die Pflegemaßnahmen an den drei genannten Gewässern einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung eine weitere Fläche für die Renaturierung vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2023 12:21 Uhr