Errichtung einer Doppelgarage mit Gartengeräteraum sowie eines Balkons mit Balkonüberdachung, einer Terrassenüberdachung und eines Vordachs auf dem Grundstück Fl. Nr. 717, Am Wasen 5, Gemarkung Hirschfeld – Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 10.01.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Doppelgarage mit Gartengeräteraum sowie eines Balkons mit Balkonüberdachung, einer Terrassenüberdachung und eines Vordachs auf dem Grundstück Fl. Nr. 717, Am Wasen 5, Gemarkung Hirschfeld, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.  Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unterm Wasen – Am Thor“, Gt. Hirschfeld. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Die Doppelgarage mit Gartengeräteraum hält die Baugrenze nicht ein. Des Weiteren schreibt der Bebauungsplan für Hauptgebäude die Dachform Satteldach und die Dachneigung 23 ° - 27 ° vor. Diese werden durch die Balkon- und Terrassenüberdachung, die jeweils ein Flachdach mit einer Dachneigung von 6 ° aufweisen, nicht eingehalten. Für Garagen und Nebengebäude setzt der Bebauungsplan die Dachform Flachdach bzw. flach geneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von max. 15 ° oder Satteldach und der Dachneigung 23 ° - 27 ° entsprechend des Hauptgebäudes fest. Die Doppelgarage soll mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 45 °, entsprechend des bestehenden Wohnhauses errichtet werden. Der Gartengeräteraum soll mit einem Flachdach und einer Dachneigung von 3 ° zur Ausführung gelangen. Entsprechend erfolgt die Bauausführung der Garage und des angrenzenden Nebengebäudes unterschiedlich. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. 

Das eingereichte Bauvorhaben wird zur Entscheidung gestellt.

Beschluss

Das Gremium beschließt zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform und der Dachneigung für Hauptgebäude, der Dachneigung für Garagen und Nebengebäude sowie der abweichenden Bauausführung der Garage und des Nebengebäudes nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Simon Stock war nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 30.06.2023 13:03 Uhr